wir haben folgende Frage:
Wir haben unser Traumgrunstück gefunden und würden darauf gerne ein mediterranes Haus bauen.
Auf dem Grundstück steht bereits ein Haus aus den 50er Jahren, welches wir abreissen würden.
Das alte Haus hat ein Untergeschoss, ein Obergeschoss (noch keine Schrägen) und ein ausgebautes Dachgeschoss.
Wir wollten auf diesem Grundstück ein mediterranes Haus bauen, welche ja fast immer 2geschossig sind.
Dies wurde uns jetzt untersagt mit der Begründung, dass man auf dem Grundstück nur 1,5geschossig bauen darf.
Nun unsere Fragen:
Was bedeutet generell 1,5 oder 2geschossig? Hat es auch etwas mit dem Dach zu tun?
Wenn das alte Haus 2 Geschosse ohne Schrägen hat, ist es dann nicht auch 2geschossig?
Im Internet habe ich gelesen, dass ein Vollgeschoss als Obergeschoss nur dann ein Volgeschoss ist, wenn dieses eine Höhe von 2,20m oder mehr besitzt. Könnte man dann oben nicht einfach eine Höhe von 2,10m nehmen?
Gäbe es sonst noch eine Möglichkeit, bspe. durch eine Ausnahmegenehmigung oder ähnlichem ein 2geschossiges Haus zu bauen auf diesem Grundstück?
Danke im Voraus für die Antwort!
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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