Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.04.2010 10:36:01

Haus aus Insolvenz - Tür zumauern und Hecke bearbeiten.

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1623
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 39 weitere Antworten zum Thema Hecke.
Wir haben ein Haus aus einer Insolvenz erworben. Das Nachbargrundstück gehört demselben Besitzer und wird auch vom Insolvenzverwalter verwaltet.
Da diese Grundstücke aneinander grenzen ist (durch den früheren gemeinsamen Besitz) nicht alles eindeutig getrennt!
In einem Raum unseres Hauses befindet sich eine Tür (die wohl vom Vorbesitzer eingebaut wurde), die direkt auf das Nachbargrundstück führt.
Außerdem grenzen die Grundstücke auch im Garten aneinander. Hier befindet sich eine Hecke, die direkt auf der Grenze steht. Das Nachbargrundstück ist auf unserer rechten Seite.
Das Verhältnis zu diesen Nachbarn ist nicht gerade gut.

Meine Fragen:

Darf ich die Tür ausbauen, das Loch zumauern und ein (kleines) Fenster einbauen? Evtl. auch nur Glasbausteine mit einer kleinen Lüftungsklappe?

Wer ist für die Hecke zuständig? Wollte ich diese schneiden, müsste ich dazu auf das Nachbargrundstück. Könnte ich die Hecke ggf. auch entfernen und durch einen anderen Zaun ersetzen?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.04.2010 11:36:03
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Reiserecht
Bewertungen: 407
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Ich gehe bei der Beantwortung davon aus, dass das Grundstück in Niedersachsen liegt.

Für den Einbau eines Fensters benötigen Sie aus nachbarrechtlicher Sicht gem. § 23 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) die Einwilligung des Nachbarn.

Bei Einbau von Glasbausteinen wird die Einwilligung m.E. nicht benötigt, zumindest dann, wenn keine Möglichkeit zur Öffnung besteht. Eine Einwilligung nach § 23 I NNachbG ist nicht erforderlich für lichtdurchlässige Bauteile, wenn sie undurchsichtig und schalldämmend sind; § 24 NNachbG. Bitte informieren Sie sich ergänzend, ob Ihr beabsichtigtes Vorhaben baurechtlich zulässig ist.

Die Hecke muss der Nachbar schneiden, der einfriedungspflichtig iSd. §§ 27 ff. NNachbG ist. Sind beide Nachbarn einfriedungspflichtig, sind beide zur Pflege und Instandhaltung der Hecke und zur Tragung der Kosten verpflichtet. Davon ist auszugehen, wenn die Hecke genau auf der Grenze steht.

Zur Entfernung der Hecke ist die Einwilligung des Nachbarn erforderlich, da dieser die Hecke gesetzt hat und diese auf der Grundstücksgrenze steht. Ohne Einwilligung dürfen Sie eine gemeinschaftliche Einfriedung nicht durch eine andere ersetzen. Zur Art und Weise von Einfriedungen gibt es teilweise Vorgaben der Gemeinden. Informieren Sie sich bitte vor Ort bei Ihrer Gemeinde, ob und welche Zäune zulässig sind.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt






Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

www.so-geht-recht.de
www.rechtsanwalt-ennepetal.com

www.erbrecht-ennepetal.de
www.mietrecht-ennepetal.de
www.verkehrsrecht-ennepetal.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.04.2010 12:51:28

Sehr geehrter Herr Matthes,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Da das Nachbargrundstück (wie beschrieben) rechts von uns liegt, sind wir davon ausgegangen, dass wir hier für die Einfriedung zständig sind. Können Sie mir das bitte nocheinmal erläutern?! Habe gerade den Gesetzestext gelesen (und kopiert). Bin daher der Meinung, dass wir zuständig sind.

"1.
Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden. Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder Wege grenzen."

Mit freundlichem Gruß

S. R.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.04.2010 13:16:39

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Sofern es sich um ein rechtes Grundstück iSd. NNachbG handelt, sind Sie in der Tat alleine einfriedungspflichtig und dann auch alleine zur Instandhaltung verpflichtet. Sollten Sie dazu das Grundstück des Nachbarn betreten müssen, können Sie sich auf Ihr Hammerschlags- und Leiterrecht berufen. Leider ist dazu allerdings umstritten, ob der Rückschnitt einer Hecke davon umfasst ist.

Beachten Sie bitte § 37 NNachbG, wenn Sie im Fall der alleinigen Einfriedungspflicht die Hecke wesentlich verändern oder ersetzen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Matthes direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Nachbarschaftsrecht letzten Monat:

17
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Haus   Insolvenz   Tür   zumauern   Hecke   bearbeiten.