Danke in voraus für ihre hilfe
Antwort geschrieben am 25.11.2010 12:49:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Stettiner Str. 106, 40595 Düsseldorf, Tel: 0176-43025411, Fax: 0211-6172989
Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 93
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für die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, die Ihnen die gewerbliche Tätigkeit gestattet.
Als Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist die Gewerbeanmeldung, sofern es sich nicht um einen Handwerksbetrieb handelt, unproblematisch, sie benötigen jedoch einen Wohnsitz in Deutschland. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe bei der für Sie zuständigen Behörde an. Beide Anmeldebestätigungen legen Sie bei der Ausländerabteilung des Einwohnermeldeamtes vor. Die Behörde erteilt dann eine Aufenthaltserlaubnis –EG für mindestens fünf Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Lausch
- Rechtsanwältin -
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