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Frage geschrieben am 25.11.2010 12:24:46

Hauptwohnsitz in Belgien-zweiter wohnsitz i Deutschland??

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1399
Ich bin Italiener und wohne in Brussel, Ich bin da beschäftigt und will ich weiter in belgien arbeiten. Gerne wollte ich auch in Deutschland eine gewerbe anmelden.brauche ich eine zweiter wonhsitz in Deutschland ?wo soll ich in deutschland melden ? welche unterlage brauche ich ?
Danke in voraus für ihre hilfe


Antwort geschrieben am 25.11.2010 12:49:51
Rechtsanwältin Gabriele Lausch
Stettiner Str. 106, 40595 Düsseldorf, Tel: 0176-43025411, Fax: 0211-6172989
Arbeitsrecht, Familienrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

für die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung, die Ihnen die gewerbliche Tätigkeit gestattet.

Als Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist die Gewerbeanmeldung, sofern es sich nicht um einen Handwerksbetrieb handelt, unproblematisch, sie benötigen jedoch einen Wohnsitz in Deutschland. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe bei der für Sie zuständigen Behörde an. Beide Anmeldebestätigungen legen Sie bei der Ausländerabteilung des Einwohnermeldeamtes vor. Die Behörde erteilt dann eine Aufenthaltserlaubnis –EG für mindestens fünf Jahre.

Mit freundlichen Grüßen
Lausch
- Rechtsanwältin -



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