Hauptwohnsitz
19.07.2010 12:12
| Preis:
***,00 € |
Verwaltungsrecht
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zum Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz.
Mein Ex Freund hat seinen Hauptwohnsitz 100km entfernt , er nimmt ab September eine Vollzeit Stelle unbefristet in meinem Wohnort an .
Wir haben eine gemeinsame Tochter die er immer am Wochende besucht/betreut(Sa) .
Tochter lebt bei KM .
Er hat sich ein Zimmer gesucht und möchte es als Nebenwohnsitz(es wird keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben) anmelden obwohl er von Mo-Fr arbeitet und sich nur sehr selten ca.2mal im Monat am Wochenende an seinem Hauptwohnsitz aufhält(keine" Wohnung ", nur 2 Zimmer im Elternhaus) .
Wie verhält sich das nun , muß er den neuen Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden oder reicht der Nebenwohnsitz ?
Der Lebensmittelpunkt ist für mich dort wo man sich am meisten aufhält?Zumal er ja am Wochende sein Kind betreut .
Vielen Dank für die Antwort !
19.07.2010 | 12:41
Antwort
von
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
115 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Nach dem Melderechtsrahmengesetz ist Wohnung im Sinne dess Gesetzes jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Danach sind also auch die 2 Zimmer bei den Eltern als Wohnung anzusehen.
Gemäß § 12 MRRG (Melderechtsrahmengesetz) ist bei mehreren Wohnungen eine als Hauptwohnung anzusehen. Der Einwohner hat der Meldebehörde auch mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.
Aus § 12 Abs. 2 WRRG ergibt sich, dass die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners ist.
Nach Ihren Ausführungen ist also davon auszugehen, dass Ihr Ex-Freund einen neuen Hauptwohnsitz in Ihrer Stadt begründet. Denn hier wohnt er die meiste Zeit nach Ende der Arbeit; hier nimmt er an zwei Wochenenden pro Monat seine Betreuungsaufgaben wahr.
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