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Frage geschrieben am 22.02.2010 12:49:12

Hauptverhandlung mit mehreren Angeklagten trotz Krankheit eines Angeklagten?

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1557
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin einer von mehreren Angeklagten in einem Strafverfahren(erste Instanz).Die Hauptverhandlung soll demnächst stattfinden.Eine entsprechende Ladung habe ich und auch die Anderen Angeklagten erhalten.Der Tatvorwurd ist Bandenmässiger Betrug.Nun ist das Problem das einer der Angeklagten derzeit Bettlägerig ist und vorraussichtlich nicht an dem Termin der in einer Woche stattfinden soll teilnehmen kann.Meine Frage ist ob wenn von mehreren gemeinsam Angeklagten ein Angeklagter dem Verfahren aus gesundheitlichen Gründen (da Er in Behanldung ist wäre ein ärztliches Attest selbstverständlich vorhanden) fernbleibt ob die Haupverhandlung dennoch stattfinden tut oder ob ein neuerlicher Termin anberaumt wird?

Gibt es hierzu irgendwelche Gesetzestexte bzw. Vorschriften wie sich das Gericht zu verhalten hat?

Ich habe hierzu bereits einiges gelesen jedoch bezog sich das alles nur auf einen einzigen Angeklagten.Ist das automatisch auch auf mehrere Angeklagte anwendbar oder wie verhält es sich da?Meinen Rechtsbeistand möchte ich nicht dazu befragen da ich denn Eindruck einer vorsätzlichen Verhinderung der Hauptverhandlung in jedem Fall vermeiden möchte.Es steht nämlich noch nicht fest ob derjenige welcher mit mir zusammen angeklagt ist bis dahin wieder gesundet ist.Er darf laut ärztlichen Rat das Haus momentan nicht verlassen.Wie das jedoch zum Zeitpunkt des Gerichtstermins ausschauen tut ist derzeit nicht vorhersagbar.Es ist mir deshalb auch etwas peinlich dies dennoch anzufragen.Die Frage an sich ist rein hypothetischer Natur.Da Wir jedoch laut Staatsanwaltschaft die Tat gemeinsam begangen haben sollen und noch niemand von Uns zum Tatvorwurf vor Gericht gehört wurde würde es mich interessieren in wie weit eine Hauptverhandlung dennoch ohne einen von mehreren gemeinsam Angeklagten stattfinden kann oder ob dies in diesem Fall aus Ihrer Sicht unmöglich bzw. sogar rechtwidrig wäre?

Ich bedanke mich bei Ihnen schoneinmal im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Mit freundlichen Grüssen
P.F.


Antwort geschrieben am 22.02.2010 13:18:33
Rechtsanwalt Christian Joachim
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Sehr geehrter Fragesteller,

Herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

Ein Grundsatz des Strafverfahrens ist, dass der Angeklagte im Rahmen der Hauptverhandlung anwesend sein muss. Hiervon gibt es Abweichungen.

In Ihrem Fall finden sich hierzu Regelungen in §§ 230ff. StPO. Zum einen muss der Angeklagte, sofern es hier um entsprechend geringfügigere Straftaten geht, nicht anwesend sein, wenn er vorher daraufhin gewiesen worden ist.

Das Gericht hat hier zudem die Möglichkeit, das Verfahren, soweit es dies für sachdienlich hält, gegen einzelne Angeklagte abzutrennen und hier das Verfahren sodann ohne den erkrankten Angeklagten fortzuführen. Hier muss es jedoch auch die entsprechenden Grundsätze der Strafprozessrecht zu beibehalten, sodann gegebenenfalls hier eine erneute Beweisaufnahme in dem abgetrennten Verfahren durchführen.

Sofern das Gericht Kenntnis über die Krankheit des Mitangeklagten hat, kann es sodann durchaus sein, das hier eine Verlegung des Hauptverhandlungstermins stattfindet. Dies muss jedoch, wie oben gezeigt, nicht der Fall sein, sondern steht im Ermessen des Gerichts.

Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.




Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Hauptverhandlung mit mehreren Angeklagten trotz Krankheit eines Angeklagten? | Gesamtbewertung: 4.4/5 | Datum: 2011-12-06
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