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Harz IV ausländische Rente


| 08.06.2005 12:07 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von




Guten Tag, ich fasse mich kurz und habe folgende Frage zu dem Antrag auf Arbeitlosengeld 2: Mein Ehemann bekommt aus England Rente von der britischen Armee wo er 22 Jahre tätig war, ist hier in Deutschland wo wir leben im festen Arbeitsverhältnis und hat Einkommen. Nun die Frage darf die ausländische Armeerente (ca 750€)zum Alg 2 Antrag dazugerechnet werden??Mein Mann meint das Geld hätte er ja nicht hier verdient und zahlt ja auch in England Steuern dafür( kommt aber hier auf unser Konto)Die Mitarbeiter der Städte können einem leider keine Auskunft geben. Vieleicht gibt es ja irgendein Gesetz wo es heist das soetwas hier nicht angerechnet werden darf? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen?
Vielen Dank
Antwort vom
08.06.2005 | 12:20
Sehr geehrte Ratsuchende,

bei der Feststellung des Anspruches auf ALG II wird das Einkommen berücksichtigt, die Sie und Ihr Mann als sog Bedarfsgemeinschaft erzielen.

Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, und zwar unabhängig von der Mittelherkunft.

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II werden ausschließlich folgende Einnahmen nicht berücksichtigt: Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Erziehungsgeld, zweckbestimmte Einnahmen und Leistungen der Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeitsförderungsgeld in Werkstätten für Behinderte, Leistungen der Pflegeversicherung, Blindengeld), Mehraufwandsentschädigungen für Zusatzjobs.

Es ist daher unerheblich, ob es sich um eine deutsche oder eine britische Rente handelt. Sie ist als Einkommen zu behandeln und zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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