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Hartz4 ausstehendes Gerichtsurteil neues Widerspruchsverfahren


| 17.08.2012 15:01 |
Preis: 25,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler


| in unter 2 Stunden

Liebe Rechtsanwälte,

Ich bin selbstständig und erhalte in "schlechten Zeiten" zusätzlich Hartz4.

Derzeit führe ich ein Verfahren vor dem Sozialgericht bei dem es um die Anerkennung von KFZ-Kosten eines betrieblich genutzten PKW in 2010 geht. Das Urteil steht noch aus.

Jetzt habe ich abschließende Bewilligungsbescheide für 2011 erhalten und beabsichtige gegen diese Bescheide ebenfalls Widerspruch mit der gleichen Begründung wie gegen die Bescheide für 2010 einzulegen.

Folgende Frage:

Muss ich die Widersprüche erneut genauso detailliert wie damals begründen oder reicht ein Verweis auf das ausstehende Gerichtsurteil? Oder muss ich eventuell nur einen Fristaufschub oder ähnliches beantragen? Es geht um exakt den gleichen Sachverhalt, lediglich die Zahlen haben sich geändert.

Herzlichen Dank im Voraus!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema:
Hartz4
17.08.2012 | 15:52

Antwort

von

Rechtsanwalt Oliver Wöhler
701 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Sie können sich bei einem neuen Widerspruchsverfahren, welches den identischen Sachverhalt betrifft, ohne weiteres auf Ihre Begründung des bisherigen Verfahrens berufen. Sie können also Bezug auf das laufende Gerichtsverfahren nehmen und auf diese Begründung verweisen. In der Praxis wird häufig so verfahren, dass man die Widerspruchsverfahren für die neueren Bescheide ruhend stellt, bis das ursprüngliche Klageverfahren entschieden ist. So erreicht man eine einheitliche Entscheidung.

Sie können schon im Widerspruch den Vorschlag machen das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichts ruhen zu lassen.



Bitte bedenken Sie, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten Beurteilung führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht

Paulistr. 10
31061 Alfeld
Tel.05181/5013
Fax 24163
mail:anwaltwoehler@hotmail.de


Bewertung des Fragestellers 2012-08-20 | 10:33


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