Hartz4 ausstehendes Gerichtsurteil neues Widerspruchsverfahren
| 17.08.2012 15:01 |
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Sozialrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
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Liebe Rechtsanwälte,
Ich bin selbstständig und erhalte in "schlechten Zeiten" zusätzlich Hartz4.
Derzeit führe ich ein Verfahren vor dem Sozialgericht bei dem es um die Anerkennung von KFZ-Kosten eines betrieblich genutzten PKW in 2010 geht. Das Urteil steht noch aus.
Jetzt habe ich abschließende Bewilligungsbescheide für 2011 erhalten und beabsichtige gegen diese Bescheide ebenfalls Widerspruch mit der gleichen Begründung wie gegen die Bescheide für 2010 einzulegen.
Folgende Frage:
Muss ich die Widersprüche erneut genauso detailliert wie damals begründen oder reicht ein Verweis auf das ausstehende Gerichtsurteil? Oder muss ich eventuell nur einen Fristaufschub oder ähnliches beantragen? Es geht um exakt den gleichen Sachverhalt, lediglich die Zahlen haben sich geändert.
Herzlichen Dank im Voraus!
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