Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 03.12.2007 16:07:00

Hartz Vier Empfänger/zusammenziehen

Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2072
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 186 weitere Antworten zum Thema Hartz.
Hallo,
ich bekomme Hartz Vier(338,-€), habe eine Wohnung die vom Amt bezahlt wird (327,11€ Miete), und ich habe einen Minijob auf 100,-€ Basis.
Mein Partner verdient ca.1200,-€ netto.
Frage:
Wenn mein Partner bei mir mit einzieht, bekomme ich dann noch Geld vom Amt? Wenn ja, wieviel kann das dann noch sein?

Wir haben keine gemeinsamen Konten, keine Versicherungen gemeinsam und auch keine Kinder.

Wir möchten schon ganz klar angeben, das wir ein Paar sind, und uns die Kosten teilen, was z.B.Lebensunterhaltung angeht.

Könnten Sie mir weiterhelfen, was das Amt dazu sagt, oder welche Vorschriften wir beachten sollten??
Vielen Dank im voraus.


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.12.2007 17:56:42
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sobald Sie mit Ihrem Partner eine eheähnliche Beziehung führen, bilden Sie mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, dass sein Einkommen bei der Berechnung Ihres ALG-II-Anspruches gemäß § 9 Abs. 2 SGB II berücksichtigt wird.

Weil der Gesamtbedarf für zwei Hilfebedürftige durch das Einkommen Ihres Partners gedeckt wäre, kann es sein, dass keine Leistungen nach dem SGB II mehr an Sie ausbezahlt werden. Doch kann dies nicht abschließend beurteilt werden, weil mir die Vermögenssituation Ihres Partners ebenso unbekannt ist wie andere Fragen etwa der möglichen Unterhaltspflicht für Kinder.

Das Amt wird den Sachverhalt ermitteln und im Zuge dessen Fragebögen versenden. Den hierauf folgenden Bescheid (Entscheidung über Weitergewährung ALG II) sollten Sie ggf. von einem Rechtsanwalt vor Ort überprüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen


Michael Böhler
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.12.2007 14:06:03

Hatte aber geschrieben, das wir beide keine Kinder haben, somit nicht Unterhaltspflichtig sind.
Wir beide besitzen überhaupt kein Vermögen irgendeiner Art.
Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.12.2007 17:11:05

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre ergänzenden Angaben. Ich hatte die Frage so verstanden, dass Sie keine gemeinsamen Kinder haben und mir deshalb unklar, ob solche aus einer anderen aus einer möglichen vorherigen Beziehung existieren.

Ihren Angaben zufolge spricht wegen der Vermögenslosigkeit viel dafür, dass zumindest ergänzende Leistungen nach dem SGB II zu erbringen sind. Dies deshalb, weil nicht das komplette Einkommen Ihres Partners anrechenbar ist, da Abzüge etwa für Versicherungen und Altersvorsorge vorgenommen werden müssen.

Ohne Detailkenntnis sämtlicher Daten Ihres Partners kann eine Berechnung nicht abschließend stattfinden. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt mit weiteren Prüfung beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Zur Kostenersparnis können Sie aber auch wie gesagt zunächst den Bescheid des Amtes abwarten und diesen dann überprüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Böhler direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Sozialrecht letzten Monat:

20
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97860
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Hartz   Empfänger/zusammenziehen