Frage geschrieben am 21.01.2010 18:31:18
Hartz IV-Sozialhilfe-Forum im Internet
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3082angenommen, in einem Internet-Sozialhilfeforum würde Hartz IV-Empfängern konkrete Anleitung dahingehend geboten, bestehende Sparvermögen und Einkünfte aus der Schwarzarbeit vor einem Zugriff der Arge (Einkommensanrechnung) zu verschleiern und somit Bedürftigkeit im Rechtssinne vorzutäuschen, sich gezielt vor Arbeitsangeboten der Behörde zu drücken, Eingliederungsbemühungen der Behörde zu konterkarieren, das Bestehen einer Wohngemeinschaft im Hinblick auf den damit verbundenen Erhalt einer höheren Sozialleistung zu behaupten, wenngleich ganz offenkundig eine sogenannte eheähnliche Gemeinschaft vorbesteht, usw.
Nehmen wir ferner an, dass weder der Forenbetreiber (in Ermangelung hinreichender Schul- und Berufsausbildung) noch die dortigen Protagonisten zur Rechtsberatung befugt sind. Dessen ungeachtet erfolgt eine am konkreten Einzelfall sich orientierende "Rechtsberatung".
Frage: Wären vorliegend Straftatbestände erfüllt? Wie wäre gegen einen solchen Forenbetreiber vorzugehen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 21.01.2010 18:42:51 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 990
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nach Ihren Angaben dürften Straftatbestände erfüllt sein.
Denn so, wie Sie es schildern, wird hier zumindest Beihilfe zum Betrug zu bejahen sein, da ja offenbar konkrete Hilfestellungen geleistet werden.
Ob darüber hinaus noch weitere Straftatbestände und der Verstoß gegen das RBerG erfüllt sind, lässt sich so nicht beantworten. Dazu müsste der Foruminhalt genau geprüft werden.
Man kann auch gegen den Forumbetreiber vorgehen und diesen zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Möglich wäre auch, Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Diese würde dann das Ermittlungsverfahren aufnehmen müssen.
Aber ohne genaue Kenntnis des Foruminhalts kann dieses nur entsprechend den Nutzungsbedingungen als erste Empfehlung angesehen werden. Wollen Sie tatsächlich etwas unternehmen, sollten Sie Forum und Inhalt weitergehend prüfen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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