Hartz IV Empfänger erbt!
| 28.11.2011 12:54 |
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Sozialrecht
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Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
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Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter ist verstorben. Im Nachlass befindet sich eine Immobilie Reihenhaus, das verkauft werden soll und der Erlöss aus diesem Verkauf wird unter der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Ein Bruder von mir und seine Frau bekommen beide HartzIV. Beide haben sich nun auf Grund des zu erwartenden Erbes zum Schein getrennt. Mein Bruder ist aus dem Haus, das meiner Schwägerin alleinig gehört, zum Schein ausgezogen, und hat sich eine kleine, billige zwei Zimmerwohnung angemietet, diese spärlich möbliert und hat sich am Einwohnermeldeamt unter der neuen Adresse angemeldet.
Momentaner Stand: 2 verschiedene Wohnungen möbliert, daher auch verschiedene Adressen. Meine Schwägerin hat nun mehreren Leuten erzählt, diese Scheintrennung musste sein, wegen des zu erwartenden Erbes Ihres Mannes.
Nun meine Fragen!
Welchen Vorteil auf das zu erwartende Erbe hat diese Scheintrennungsaktion meines Bruders?
Was darf er als HartzIV Empfänger überhaupt erben bzw. behalten?









