mein Problem schildert sich folgender Maßen:
Am 08.01.2011 habe ich im Saturn Markt einen Mobilcom Debitel Handyvertrag abgeschlossen, dieser an einer Finanzierung gebunden ist. Nach dem Vertrag wurde ich in die Finanzierungsabteilung geschickt um diese abzuschließen. Der Antrag zur Finanzierung wurde nicht genehmigt da ich noch Auszubildender bin und diese ein Art "Bürgen" brauchen. Dies habe ich aber erst tags drauf bei der Bank selbst erfahren, die Saturn Mitarbeiterin sagte mir "Der Antrag wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt" dies stimmte aber nicht den Sie hatte die ganze Email der Bank nicht gelesen.
Dann war ich wieder bei der Telefon Abteilung von Saturn, diese haben dann handschriftlich eine Änderung des bereits geschlossenen Handyvertrags an Mobilcom Debitel per Fax geschickt, diese ich unterschrieben habe. Dies sollte dann laut Saturn am folgenden Montag 10.01.2011 geändert werden. Am Montag sagte mir Saturn dann das mobilcom eine Änderung des Vertrags nicht akzeptiert. Es müsste ein neuer Vertrag geschlossen werden um den "alten" zu Stornieren. Der Saturn Mitarbeiter teilte Mobilcom telefonisch dann mit das aufgrund der falschen Eingabe des Saturn Mitarbeiters bezüglich der Vertragsart ein Händler Storno durchgeführt werden soll.
Mobilcom beharrt darauf das zuerst ein neuer abgeschlossen wird und dann der alter storniert wird. Dies ist aber laut dem Chef der Telefonabteilung von Saturn und mir natürlich nicht akzeptabel. Dies wurde dann an den Manager des Saturns weitergeleitet zur Klärung. Laut Aussage vom Saturn Mitarbeiter liegt eine Email von Mobilcom ihm vor in der Aussichten auf ein Händler Storno gewährt wird.
Punkt Heute 15.01 hat mich der Promoter von Mobilcom im Saturn angerufen und mitgeteilt das ein Händlerstorno nicht möglich ist ohne vorher einen neuen Vertrag abzuschließen. Dies geht aber für mich nicht in Ordnung!! Zuerst reinen Tisch machen dann würde ich mir erst nochmal überlege ob ich nochmal einen Vertrag mit denen schließen möchte.
Lange rede kurzer Sinn : Gibt es eine Möglichkeit wie ich da geschickt wieder rauskomme ? Was sollte ich unternehmen ? Gilt der Vertrag trotz der falschen Eingabe des Händlers? Sollte ich vorher noch selber ein Storno an mobilcom schicken, bevor 2 Wochen rum sind?
Mit freundlichen Grüßen
Tripler
Antwort geschrieben am 16.01.2011 11:46:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sonja Richter
Ohechaussee 9, 22848 Norderstedt, Tel: 040 / 38 61 55 93, Fax: 040 / 38 08 72 78
Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 177
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gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Zunächst einmal ist Ihre rechtliche Situation zu klären.
Sie schildern, dass der Mietvertrag an eine Finanzierung gebunden ist. Es stellt sich für mich nun die Frage, ob die Finanzierung eine Art von Bedingung ist. Das würde bedeuten, dass der Handyvertrag nicht wirksam zustande kommt, wenn die Bedingung - der Finanzierungsvertrag - fehlt. Wenn es sich in Ihrem Fall so verhält, so fehlt es an einem wirksamen Handyvertrag. Eine Stornierung oder Ähnliches wäre dann nicht mehr erforderlich.
Wenn die Finanzierung jedoch unabhängig vom Handyvertrag ist, so ist der Handyvertrag wirksam zustande gekommen. Es ist dann zu klären, ob Sie sich von diesem mit oder ohne Mitwirkung des Händlers bzw. Verkäufers lösen können.
Grundsätzlich sind Sie an einmal abgeschlossene Verträge gebunden. Eine Stornierung eines einmal wirksam geschlossenen Vertrags ist in der Regel nur mit Mitwirkung des Vertragspartners möglich. Anders verhält es sich jedoch in den Fällen, in denen eine so genannte Finanzierungshilfe des Unternehmers vorliegt. Wenn Sie also zeitgleich mit dem Handyvertrag einen Finanzierungsvertrag abschließen, um den Handyvertrag zu finanzieren, so liegt eine so genannte Finanzierungshilfe im Sinne des § 506 BGB vor. In diesen Fällen steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß § 495 BGB zu.
Da aufgrund Ihrer Schilderung im Moment nicht eindeutig zu klären ist, wie sich Ihre rechtliche Situation darstellt, empfehle ich Ihnen, den Widerruf rein vorsorglich schriftlich zu erklären. Sie sollten diesen Widerruf dabei sowohl gegenüber Saturn als auch gegenüber Mobilcom erklären, um sich umfassend abzusichern. Der Widerruf muss schriftlich erklärt werden. Das Sie im Zweifel verpflichtet sind, den Zugang des Widerrufs nachzuweisen, empfehle ich Ihnen die Versendung per Einwurf-Einschreiben.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.01.2011 12:38:23
Vielen Dank erstmals für Ihre Antwort!
Sie schrieben : "Wenn Sie also zeitgleich mit dem Handyvertrag einen Finanzierungsvertrag abschließen, um den Handyvertrag zu finanzieren, so liegt eine so genannte Finanzierungshilfe im Sinne des § 506 BGB vor"
So war es ja geplant und der Handyvertrag wurde auf die Finanzierung ausgelegt allerdings da die Finanzierung abgelehnt wurde ist der Finanzierungsvertrag nicht abgeschlossen worden.
Gilt Ihre Aussage dann noch ?
Vielen Dank erstmals für Ihre Antwort!
Sie schrieben : "Wenn Sie also zeitgleich mit dem Handyvertrag einen Finanzierungsvertrag abschließen, um den Handyvertrag zu finanzieren, so liegt eine so genannte Finanzierungshilfe im Sinne des § 506 BGB vor"
So war es ja geplant und der Handyvertrag wurde auf die Finanzierung ausgelegt allerdings da die Finanzierung abgelehnt wurde ist der Finanzierungsvertrag nicht abgeschlossen worden.
Gilt Ihre Aussage dann noch ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.01.2011 12:46:27
Sehr geehrter Fragesteller,
ja. Das ergibt sich aus § 358 BGB, wonach bei sog. verbundenen Verträgen beide Vertragsteile (Finanzierung und Handyvertrag) vom Widerruf erfaßt werden. Vom Widerruf wird streng genommen auch nicht der Vertrag, sondern Ihre Erklärung auf Abschluß eines Vertrags erfaßt. Sie widerrufen also Ihren Antrag auf Abschluß eines Finanzierungsvertrags. Und von diesem Widerruf ist auch Ihre Erklärung auf Abschluß eines Handyvertrags erfaßt.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Sehr geehrter Fragesteller,
ja. Das ergibt sich aus § 358 BGB, wonach bei sog. verbundenen Verträgen beide Vertragsteile (Finanzierung und Handyvertrag) vom Widerruf erfaßt werden. Vom Widerruf wird streng genommen auch nicht der Vertrag, sondern Ihre Erklärung auf Abschluß eines Vertrags erfaßt. Sie widerrufen also Ihren Antrag auf Abschluß eines Finanzierungsvertrags. Und von diesem Widerruf ist auch Ihre Erklärung auf Abschluß eines Handyvertrags erfaßt.
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
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