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Handyverträge ohne mein zutun


25.07.2009 09:46 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,

vor ein paar Wochen bekam ich post von einem Netzbetreiber in der ich als Neukunde begrüßt wurde, da ich keinen vertrag abgeschlossen habe rief ich direkt die Hotline des Geschäfts an bei der ich diesen vertrag angeblich gemacht hätte. die Dame im Call Center sagte mir das ich in eine ihrer Filialen müsse um das persönlich zu klären, in der Filiale konnte mir der Herr nicht direkt helfen da er nicht alle Daten aus ihrem System einsehen könne, er wollte sich aber weiter über den fall informieren und rief mich dann ein paar stunden später zurück, in der Zwischenzeit sollte ich den vertrag per fax stornieren was ich dann auch tat.
bei seinem Rückruf erklärte er mir das wohl noch 2 weitere Verträge bei einem anderen Netzbetreiber beständen, wie man sich sicher denken kann bin ich aus allen Wolken gefallen, mittlerweile sind es nun 5 Verträge die auf mich laufen

der erste wurde online abgeschlossen, die anderen 4 wurden in 2 Etappen in einer Filiale in Dresden abgewickelt was ca. 600km von hier entfernt liegt.

nachdem ich von den ersten 3 Verträgen erfuhr bin ich zur Polizei und habe anzeige erstattet, auf die frage des beamten wie ich mir dieses evtl. erklären könne fiel mir ein das mir letztes Jahr im Juli mein Geldbeutel bei einem besuch in Leipzig geklaut wurde in der unter anderem mein Ausweis und EC karte waren. dies hatte ich in Leipzig noch am gleichen Wochenende bei der Polizei angezeigt und habe meine karten sperren lassen.

im laufe der letzten Woche kamen Rechnungen und Abbuchungen von meinem Konto die ich zurück buchen ließ, insgesamt beläuft sich die Schadensume gegen mich im Augenblick auf ca. 1500€

damit aber noch nicht genug, ich war natürlich bei einer Anwältin die die Sache in die hand nehmen wollte, sie schrieb die besagten unternehmen an, unter anderem auch meine Rechtschutzversicherung, diese antwortete prompt das ich letztes Jahr zu der zeit als die anzeige wegen dem Geldbeutel war keine Rechtschutzversicherung hatte und somit der fall nicht übernommen wird was ich aber absolut nicht nachvollziehen kann da die fälle doch erst jetzt entstanden sind, und ob der Geldbeutel überhaupt mit den Verträgen zusammenhängt ist auch noch nicht geklärt


1. Muss ich die entstandenen Mobilfunk kosten übernehmen obwohl ich nachweisbar die Verträge nicht gemacht habe ? (nachweisbar insofern das ich zu den Abschlusszeiten nicht in Dresden war und bei dem online Abschluss Spätschicht hatte)
2. können die Anbieter eine Stornierung ablehnen ?
3. kann die Rechtschutzversicherung den fall tatsächlich ablehnen ?
25.07.2009 | 09:57

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Morgen,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:


Zu 1:
Da Sie mit dem Mobilfunkunternehmen keinen Vertrag geschlossen haben, besteht auch keine Zahlungspflicht. Sie brauchen daher nichts an das Unternehmen zu zahlen.


zu 2:
Da Sie keinen Vertrag haben, brauchen Sie auch weder zu kündigen noch zu widerrufen. Ihre "Stornierung" ist lediglich ein tatsächlicher Hinweis, dass Sie nicht Vertragspartner sind. Dieser Hinweis an das Unternehmen ist dort zugegangen. Ob das Unternehmen das akzeptiert oder nicht, ist nicht entscheidend. In einem Gerichtsverfahren müsste das Unternehmen nachweisen, dass SIE die Verträge abgeschlossen haben, was nicht gelingen wird.


zu 3:
Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, in dem die Verträge von unbekannten Tätern geschlossen worden sind, noch keinen Versicherungsvertrag hatten, ist der "Rechtsfall" vorvertraglich. Die Ablehnung durch die Rechtsschutzversicherung dürfte wohl rechtens sein.

Näheres kann allerdings nur mit genauer Kenntnis des Versicherungsvertrages gesagt werden.


Mit freundlichen Grüßen


Nachfrage vom Fragesteller 25.07.2009 | 10:06

Guten Morgen,

erstmal vielen dank für die schnelle Antwort.

ich glaube die 3. frage war nicht eindeutig formuliert, die rechtschutzversicherung besteht seit anfang diesen Jahres, als der geldbeutel geklaut wurde (Juli 08) war ich noch nicht rechtschutzversichert, als die handyverträge abgeschlossen wurden (Juni 09) allerdings schon.

darf die versicherung dennoch ablehnen ?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 25.07.2009 | 10:09

Das ist natürlich ein anderer Sachverhalt.

Die Rechtsschutzversicherung sieht offenbar den Diebstahl in 07/08 als Versicherungsfall an.

Ich halte das für falsch, weil der Diebstahl alleine ja nicht zu der Forderung gegen Sie geführt hat, sondern erst die Verwendung der EC-Karte pp in 06/09. Zu diesem Zeitpunkt bestand ein Versicherungsvertrag, so dass ich meine, dass hier rechtsschutz bewilligt werden muss.


Sie sollten diesen Gesichtspunkt bei der Versicherung anbringen und auf Deckungszusage bestehen.


Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

538 Bewertungen
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Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht