Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema Kosten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Dezember eine Rechnung über 928,-€ erhalten von T-mobile. Ich war an einem Tag mit dem Handy im Internet und habe eine Email versandt, da die zu groß war, hat angeblich das Handy mehrmals ein und ausgeloggt,(laut T-mobile)und dabei 90MB runtergeladen. T-mobile hat mir eine Gutschrift von 250,-€ angeboten, muß ich den Rest bezahlen? Ich weiß nicht mehr weiter, weil ich das Geld nicht habe.Normal waren die Rechnungen immer 60 €.
Ich bitte um Hilfe, ob ich es bezahlen muß oder welche Möglichkeiten ich habe? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung.
Danke
Antwort geschrieben am 27.01.2011 17:09:55
sehr geehrter Fragensteller,
in Anbetracht des geschilderten Sachverhalts möchte ich Ihre Frage beantworten. Ich bitte zu beachten, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen ein anderes Ergebnis bedingen kann, so dass diese Ausführungen eine konkrete Beratung durch einen Rechtsanwalt unter Kontrolle der Rechnung etc. nicht ersetzen können.
Um auf einen Transfer von über 90 mb mittels GPRS zu kommen, muss mit dem Mobiltelefon bei voller Leistung 4 Std. Datentransfer vorliegen.
90 mb = 97.280 kb
Transferrate GPRS ca. 6,7 kB/s (reelle und nicht theoretische Geschwindigkeit)
Für 90 mb daher 14.519,40 Sekunden bzw. 242 min und demnach 4 Std.
Dies halte ich für recht unwahrscheinlich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts, wenn tatsächlich nur eine eMail versendet werden sollte. Hier kommt es aber auch auf die Größe der eMail an.
Wenn Ihr Modiltelefon aber fast ununterbrochen mit Spitzenleistung Daten versendet, dann wird der Akku stark beansprucht, so dass Ihnen dies auffallen müsste. Ebenso das Verbindungssymbol mit dem Internet am Telefon selbst.
Es besteht daher die Möglichkeit, dass eine falsche Berechnung durch die Telekom gegeben ist. Sie sollten unter Darstellung der obigen Berechnung und Wiederholung des Sachverhalts abermals darum bitten, dass dieser Betrag nicht berechnet wird, da es ein Berechnungsfehler sein muss.
Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, so sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.
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