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Frage geschrieben am 09.08.2011 22:32:30

Handy gesperrt trotz bezahlter Rechungen.

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 46,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1207
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,

Nach mehr als zwei Jahren Handyvertrag ohne Probleme hat Base am 04.02.11 mitten im Abrechnungsmonat das Handy gesperrt mit der Sprachnachricht, daß wegen zu vieler Anrufe in kurzer Zeit Sicherheitshalber mein Handy gesperrt würde (habe ich auch schriftlich von Base).

Konnte nicht sein, da ich das Handy eigentlich gar nicht mehr nutzte.

Ein Anruf beim Support ergab, daß ich per "butt call" wohl die Premium-Sonderrufnummer "77777" 2x gewählt hätte, und die Kosten (76€) per Vorkasse begleichen müsse, und beim Support nochmals anrufen, daß dieser die Rufnummer wieder freischaltet.

Ich setzte Base eine Woche Frist, meine Nummer sofort freizuschalten, da kein Zahlungsverzug vorläge - und ich diese Sperrung als Verletzung der vertraglichen Pflichen (zur Verfügung stellen des Handynetzes) sehen würde.

Doch auch nachdem die normale Monatsabrechnung incl. dieser Premiumrufnummer von meinem Konto abgebucht war, wurde meine Handynummer nicht freigeschaltet.

Auch verweigerte man mir einen Einzelverbindungsnachweis mit Hinweis auf "technische Probleme" (den Einzelverbindungsnachweis habe ich bis heute nicht bekommen).

Einen guten Monat später habe ich den Handyvertrag bei Base schließlich fristlos gekündigt und seither bekomme ich von Base Mahnungen und Androhungen von Schufaeinträgen , Inkassofirmen, Rechtsanwälten etc.pp).

Meine Frage:

Darf ein Handyprovider trotz regelmäßig bezahlter Rechnungen das Handy sperren ... und Vorkasse verlangen?

... wissentlich falsch über den Grund der Sperrung informieren ...

... die Einsicht in den Einzelverbindungsnachweis verweigern ....

Und muß ich diesen Handyvertrag unter diesen Voraussetzungen weiterbezahlen?

MfG

WK





Antwort geschrieben am 09.08.2011 23:21:38
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
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Sehr geehrter Fragender,

zunächst: das Handy darf natürlich nicht gesperrt werden, wenn Sie alle Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt haben.

Es kommt oft jedoch vor, dass aus Sicherheitsgründen Handyanbieter eine Sperre einrichten, um den Kunden zu schützen (z.B. beim Vergessen, die Internetverbindung im Ausland auszustellen).

Laut der Kundenschutzverordnung (§19 Abs. 2) ist diese Sperre zwar zulässig, aber sofort aufzuheben (Abs. 3), wenn die Gründe weggefallen sind. Dies war hier durch die Zahlung der Fall. Sofern keine weiteren unnormalen, kostenintensiven Telefonnummern angewählt wurden, besteht auch kein Grund mehr zu einer weiteren Sperre.

Zudem haben Sie ein Anrecht darauf, die Einzelverbindungsnachweise einzusehen, um selber zu überprüfen, ob z.B. ein Missbrauch Ihres Telefones vorliegt. §14 der Verordnung schränkt jedoch ein "im Rahmen der technischen Möglichkeiten". Hier wäre es schwer zu beweisen, dass kein technischer Defekt vorlag.

Wenn die Ihnen vertraglich zugesicherte Leistung - also die Möglichkeit des Telefonierens - nicht zur Verfügung gestellt wird, so kann durchaus ein fristloser Kündigungsgrund wegen Vertragsverletzung vorliegen.

Ich denke, dass Sie hier einen Rechtsanwalt einschalten sollten, denn sonst kann es schnell zu einer Klage durch den Telefonanbieter kommen.

Gerne helfen wir ihnen weiter.

Ich verbleibe


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