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Frage geschrieben am 26.09.2011 22:12:28

Handy-Vertrag - sog. Sonderdienste

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 716
Hallo sehr geehrter Anwalt,
ich habe einen Handy-Vertag für meine 15j. Tochter abgeschlosssen, der in den ersten Monaten problemlos verlief.
Dann kam es plötzlich zu höheren Rechnungen, in den Einzelverbindungsnachweisen wurden dann sog."Fremdanbieter/Sonderdienste" abgerechnet.
Meine Tochter dementiert einerseits entschieden, solche abgerufen zu haben, und andererseits wurden diese angeblich zu Zeitpunkten angefordert, wo sie sportlich aktiv war und das Handy ausgeschaltet war!
Ich lehnte die Zahlung dieser Sonderdienste, insges. ca. 150 Euro, bisher ab. In mehreren Telefonaten und Briefwechsel mit dem Handyvertagspartner besteht dieser aber auf die Zahlung, "ich müßte mich zwecks Rückforderung direkt an den Fremdanbieter wenden". Dieser reagiert aber auf emails meinerseits nicht, und telefonisch landet man stets in unendlichen Warteschleifen, eine Briefadresse gibt es nicht ...
Kann der Handyvertagspartner auf die Bezahlung der "Fremdanbieter/Sonderdienste" bestehen (mit denen ich doch eigentlich gar keinen Vertrag abgeschlossen habe und nur eine Betrugsabsicht unterstellen kann)?
Was raten sie als weiteres Vorgehen?
Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 27.09.2011 04:55:10
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:

Wahrscheinlich kommen Sie ohne polizeiliche bzw. staatsanwaltliche Hilfe hier nicht weiter, weshalb Sie erwägen sollten, Anzeige wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere Betruges zu stellen.

Erst dann kann und wird es meines Erachtens Sinn, zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Informieren Sie den TelekommunikationAnbieter umgehend schriftlich über diese Vorgehensweise und machen Sie einen letzten Versuch, mit ihm zusammenzuarbeiten.
Sollte dieser gegen Sie dennoch klagen wollen oder sollte sich dieses abzeichnen, dann schalten Sie einen Anwalt Ihrer Wahl ein.
Ein Zivilverfahren kann übrigens bei dem Verdacht einer Straftat bis zum Abschluss des Strafverfahrens/der Ermittlungen auf Antrag einer Partei ausgesetzt werden.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt


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