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Guten Tag,
ich habe vor Ablauf meines Handyvertrages eine Vertragsverlängerung vorgenommen. Diese beinhaltete:
- neues Handy
- neuer Tarif
- 24 Monate Laufzeit (ab Dezember 2009)
Sachlage:
Meine erste Rechnung betrug fast 400 EUR, davon 300 EUR Internet- und WAP-Gebühren. Diese Rechnung habe ich erst nicht gezahlt, dann Einspruch bei eplus eingelegt (per email, dann nochmal telefonisch), dann vereinbart die unstrittigen Beträge zu zahlen (ist auch erfolgt, für diese und die Folgerechnung), Handy ist trotzdem für alle ausgehenden Verbindungen etc gesperrt, trotz Aufforderung, dies aufzuheben.
Strittiger Rechnungsbetrag beruht auf dem Datentarif meines ersten Vertrages von 2007, der laut Aussage eplus nicht geändert wurde sondern nur der Sprachtarif wurde gewechselt. Hierzu habe ich seinerzeit im eplus shop, als ich den Wechsel vollzogen hatte, keine Information erhalten. Die Gebühren mit 6 EUR pro MB Download bzw 20 EUR pro MB Download (Internet bzw WAP) sind im Vergleich zu aktuell angebotenen 10 EUR pro Monat Flatrate aus meiner Sicht unverhältnismäßig, also quasi Wucher.
eplus fordert mich weiterhin auf zu zahlen, ich bin dazu nicht bereit.
Frage:
auf welcher Rechtsgrundlage kann ich den Rechnungsbetrag anfechten und welches sind meine nächsten Schritte?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
absolute_hardliner
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 12.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 12.03.2010 23:33:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wucher scheidet vorliegend leider aus, da die Preisverhältnisse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses heranzuziehen sind, nicht die zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
Jedoch könnten Sie versuchen, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dazu müßten Sie aber nachweisen, daß Eplus Sie über das Fortbestehen des Datentarifes getäuscht hat. Wenn Sie keine Informationen über das Fortbestehen von Eplus erhalten haben, ist eine arglistige Täuschung anzunehmen. Dann wäre Ihr nächster Schritt, gegenüber Eplus schriftlich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten.
Alternativ könnten Sie versuchen, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten. Dazu müßten Sie nachweisen, daß Sie sich über das Fortbestehen des Datentarifes getäuscht haben und ohne diesen Irrtum den Vertrag in dieser Form nicht verlängert hätten. Ob dies gegeben ist, kann ich mangels entsprechender Sachverhaltsangaben leider nicht beurteilen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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