ich möchte einen (gewerblichen) Service für das Flashen von Handy's anbieten. Dabei wird das Original-ROM des Handy's gegen ein Custom-ROM getauscht. Ein evtl. SIM-Lock oder Branding wird dadurch ebenfalls aufgehoben bzw. entfernt.
Nun die Frage: Ist das in Deutschland eine rechtliche Grauzone oder gar strafbar, wenn sowas offiziell angeboten wird?
Offizielle gewerbliche Services für das ROM-Chip für Nintendo Wii und SONY-Playstation gibt es ja auch, damit diese z.B. auch gebrannte Sicherungs-CDs lesen können usw... Gilt das dann nicht auch für Handy's?
Mfg Thomas
Antwort geschrieben am 04.09.2011 13:08:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 37
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Zunächst einmal müssen die ROM's selbst entweder Ihnen selbst gehören oder aber Sie müssten die Nutzungsrechte besitzen, um ein Flashing durchführen zu können.
Wenn dies der Fall sein sollte, dann ist es grundsätzlich auch legal, die Handys mit einem anderen Betriebssystem auszustatten.
Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass Sie den Kunden einer Erklärung unterschreiben lassen, dass sich das Gerät vollständig in seinem Eigentum befindet und er darüber vollständig verfügen darf.
Auch sollte dem Kunden mitgeteilt werden, dass er möglicherweise einen Garantie/Gewährleistungsverlust erleidet.
Wenn Sie also die jeweiligen Nutzungsrechte der ROM's besitzen und Sie den Kunden über die Rechtsfolgen aufgeklärt haben, kann Ihnen weder strafrechtlich noch zivilrechtlich etwas passieren.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.09.2011 13:55:03
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Custom-ROMs unterliegen dem OpenSource Nutzungsrecht und würden rein Android-Handy's (HTC/Samsung) betreffen.
Das Original-ROM des Handy's hat eine Sperre, die es verbietet, nicht offizielle, vom Handyhersteller freigegebene ROMs zu flashen. Diese würde mit dem Flashen softwareseitig entfernt.
Da es ja bereits vor einigen Monaten Wirbel um iPhone-Handy-Jailbreaker gegeben hat, habe ich hier Bedenken, dass ich dann gegen §108b UrhG in Deutschland verstoße, wenn ich diese Sperre entferne... oder liege ich da falsch?
Viele Grüße
Thomas
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Die Custom-ROMs unterliegen dem OpenSource Nutzungsrecht und würden rein Android-Handy's (HTC/Samsung) betreffen.
Das Original-ROM des Handy's hat eine Sperre, die es verbietet, nicht offizielle, vom Handyhersteller freigegebene ROMs zu flashen. Diese würde mit dem Flashen softwareseitig entfernt.
Da es ja bereits vor einigen Monaten Wirbel um iPhone-Handy-Jailbreaker gegeben hat, habe ich hier Bedenken, dass ich dann gegen §108b UrhG in Deutschland verstoße, wenn ich diese Sperre entferne... oder liege ich da falsch?
Viele Grüße
Thomas
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.09.2011 14:50:37
Sehr geehrter Fragesteller,
rechtlich gesehen verstößt es nicht gegen das Urheberrecht, wenn eine Open-Source Software auf einem Gerät installiert wird.
Auch in den USA und speziell beim Iphone wurde entschieden, dass der sogenannte "Jailbreak" legal ist.
Sofern es sich also um OpenSource Software handelt und Sie die von mir benannten Belehrungen erteilen, ist es rechtlich in Ordnung.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, nutzen Sie bitte die (kostenlose) direkte E-Mail Kontaktadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
rechtlich gesehen verstößt es nicht gegen das Urheberrecht, wenn eine Open-Source Software auf einem Gerät installiert wird.
Auch in den USA und speziell beim Iphone wurde entschieden, dass der sogenannte "Jailbreak" legal ist.
Sofern es sich also um OpenSource Software handelt und Sie die von mir benannten Belehrungen erteilen, ist es rechtlich in Ordnung.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, nutzen Sie bitte die (kostenlose) direkte E-Mail Kontaktadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
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