Handwerkerrechnung kürzen bei nichterscheinen
09.01.2008 11:34 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Baurecht, Architektenrecht
Beantwortet von
Hallo,
im Jahre 2006 habe ich ein EFH mit einem Bauträger gebaut, bei Sonderwünschen sollte man sich an den jeweils ausführenden Handwerker wenden. Der Installateur hat also nach mündlicher Absprache einen anderen WW-Kessel angeschlossen und diverse andere Sachen zusätzlich zu tun gehabt (Solaranlage und Zisterne nur Anschliessen und zusätzliche Verrohrung für WC´s und Waschm.). Am 08.01.2008 bekam ich nun eine Rechnung hierüber.
Ich habe diverse male mit einigen Stunden Verspätung den Sanitärinstallateur in Empfang genommen und diverse male ist der HW gar nicht erschienen dadurch sind mehrere Urlaubstage meines Jahresurlaubs verschwendet worden (4-6 Tage). Abschluß der HW Arbeiten war im Sep/Okt 2006.
Kann ich das in geldwerten Abzügen geltend machen und das entsprechend von der Rechnung abziehen?
Ist der Anspruch evtl schon Verjährt?
Gruss
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 7 weitere Antworten zum Thema:
Handwerkerrechnung
Handwerkerrechnung








