Handwerkerrechnung ist wann verjährt?
Preis: ***,00 € |
Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
| in unter 2 Stunden
Der Anfang: Handwerker nach Kostenvoranschlag beauftragt, Termin festgesetzt - los gings. Außer dem Kostenvoranschlag und der im weiteren Verlauf genannten Rechnung gibt es nicht Schriftliches!
Der Verlauf:
16. Okt. 2007 - Beginn Einbau einer (Holz)Heizungsanlage
Jetzt kommt kein Scherz!!!!
bis etwa Feb. 2008 kam der Handwerker jede Woche 1-5 mal, um etwas an der Anlage zu verändern, weil es einfach nicht richtig funktionierte!
Die Rechnung für den Heizungseinbau kam am 26.10.2007.
Mit Hinweisen auf die fehlende einwandfreie Funktion und auch auf Unrichtigkeit der Rechnung - es wurden ja ständig neue Teile ein und wieder ausgebaut, da habe ich den Überblick verloren - habe ich vorerst nichts bezahlt.
Als der Installateur schließlich selbst nicht mehr weiter wußte, das war so Ende Febr. oder Anfang März 2008, kam er einfach nicht mehr!
Ihm war klar, dass die Heizung nicht einwandfrei funktionierte - mal ging sie und mal nicht - Ursache unbekannt!, aber er war auch am Telefon nicht mehr erreichbar!!!
Da ich noch eine andere (Gas)Heizung habe und diese auch geht, war es zwar ärgerlich aber erstmal nicht zu ändern. Ich hatte noch einige Versuche mit der neuen Heizung gestartet, aber es blieb so, mal heizt sie und mal wird nur der Ofen sauheiz, aber nicht die Heizkörper und dann wirds gefährlich.
Also nun meine Frage, muß ich die Rechnung bezahlen, ggf auch nur das Material, was ja nun mal in meinem Keller verbaut ist?
Ich möchte diesen Handwerker nie wieder sehen, er soll auch hier nicht mehr "ausbessern" oder so. Aber ich will den Mist nicht auch noch bezahlen. Wann ist der Anspruch verjährt? Sollte er mich wieder erwarten auf Zahlung verklagen, was könnte schlimmstenfalls geschehen? Wie ist meine Position?
Handwerkerrechnung









