Frage geschrieben am 10.03.2010 13:49:29
Handwerkerrechnung
Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1641im Sommer 2007 haben wir mit einem Bauträger ein schlüsselfertiges Haus gebaut. D.h. alle Leistungen, wie Elektroinstallation, Innenausbau usw. hat die Baufirma organisiert und die Zahlungen wurden, wie Werksvertraglich vereinbart, an die Baufirma geleistet.
Die Baufirma hat die Arbeiten allerdings nicht selber ausgeführt, sondern seinerseits Handwerksfirmen beauftragt.
Zwischenzeitlich ist die Baufirma wohl in die Insolvenz gegangen und konnte wohl auch nicht alle Handwerkerfirmen bezahlen.
Nach 2 1/2 Jahren bekamen wir nun eine Rechnung der Firma für die Elektroinstallation über €3000,-.
Müssen wir diese Rechnung begleichen?
Den Vertrag hat die Firma ja mit unserem Bauträger abgeschlossen.
MfG
Antwort geschrieben am 10.03.2010 13:58:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 769
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hier sollten Sie der Firma eine Kopie des Vertrages ebenso zukommen lassen, wie die Nachweise der von Ihnen erbrachten Zahlungen und dann die nun geforderte Zahlung dann zurückweisen.
Denn wenn zwischen Ihnen und den Subunternehmen keine gesonderten Verträge geschlossen worden sind (was ich nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung auschließe) und Sie die Zahlungen an Ihren Vertragspartner (Bauträger) geleistet haben, werden Sie dann unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Forderungen der Subunternehmer ausgleichen und quasi zweimal zahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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