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Frage geschrieben am 03.05.2011 15:33:26

Handwerker kann Problem nicht lösen - Experte kommt - wer bezahlt?

Rechtsgebiet: Baurecht, Architektenrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1455
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema Handwerker.
Hallo!

Unsere Heizung war defekt, der lokale Handwerker schickte einen Techniker. Dieser bastelte 2,5h an der Heizung herum, konnte diese aber nicht wieder zum Laufen bringen.

Daraufhin wurde vom Techniker der Werkskundendienst des Heizungsherstellers beauftragt. Der gesandte Experte fand und behob den Fehler innerhalb von knapp 60 Minuten, in denen er aber die ganze Heizung komplett durchgecheckt hat. Er verwendete dabei u.a. mehrfach ein Werkzeug, das direkt an der Heizung befestigt ist, das jedoch der 1. Techniker nicht einmal in der Hand hatte. Wir gehen daher davon aus, dass der 1. Techniker von unserem Heizungstyp schlichtweg keine Ahnung hatte, denn der Experte versicherte uns, dass man mit diesem Werkzeug den Fehler leicht hätte finden und beheben können.


Berechnet wurden uns:
- Die 2,5h, die der Techniker vergeblich gewerkelt hat.
- Die 1h, die der Experte benötigt hat.
- 210 EUR für die Anfahrt des Experten (75 EUR km-Pauschale + 1,5h Arbeitszeit für seine Anfahrt + MwSt).

Meine Fragen sind:
- Kann der 1. Techniker wirklich seine Arbeitszeit voll abrechnen, obwohl er quasi nichts erreicht hat?

- Hätte uns der 1. Techniker nicht darauf hinweisen müssen, dass er offenbar keine Ahnung von unserem Heizungstyp hat?

- Hätte uns der 1. Techniker nicht von selbst darauf hinweisen müssen, dass die Anfahrt des Experten mit 210 EUR berechnet wird? Wir sind natürlich davon ausgegangen, dass ein Experte etwas teurer ist, aber mit einem solchen Betrag alleine für die Anfahrt haben wir nicht gerechnet und hätte ggf. lieber einen anderen Heizungsmonteur beauftragt, wenn wir dies vorher gewusst hätten.










Antwort geschrieben am 03.05.2011 17:48:01
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


die Abrechnungsweise ist weder nachvollziehbar, noch korrekt.

Allein der lokale Handwerker ist Ihr Vertragspartner, sofern Sie den experten nicht noch extra beauftragt haben - wenn der Handwerker sich für die Auftragserledigung fremder Hilfe ohne einen gesonderten Auftrag Ihrerseits bedient, müssen Sie dafür nicht zahlen.

Gezahlt werden muss daher allein der übliche Satz "Ihres" lokalen Handwerkers, der ggfs. durch einen Sachverständigen zu ermitteln wäre.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.05.2011 18:35:13

Danke für Ihre Antwort.

Zur Richtigstellung: Der 1. Techniker hat uns irgendwann gesagt, dass er nicht mehr weiterkommt und nun einen Experten rufen lassen muß. Auf die Abrechnung-Modalitäten (der Experte berechnet seinen Aufwand ihm, und er reicht diese Rechnung an uns weiter) wurden wir hingewisen.

Sicherlich hätten wir ihn hier stoppen können bzw. nachfragen müssen, was hier denn für Gesamtkosten auf uns zukommen. Wir sind jedoch davon ausgegangen, dass sich die Kosten "im normalen Rahmen" bewegen, natürlich etwas höher sind als bei einem normalen Monteuer. Für den Stundensatz für die 1h Arbeit des Experten galt dies auch genau so. Aber 210 EUR für eine Anfahrt bei einer Gesamtrechnung von 280 EUR für den Experten finden wir eben nicht mehr "im normalen Rahmen", sondern unverhältnismäßig hoch - daher eben die Frage, ob mich der 1. Techniker nicht hätte auf die hohen Anfahrtskosten hinweisen müssen, auch wenn ich es versäumt habe, selbst nachzufragen.

Könnten Sie mithilfe dieser Information meine 3 Fragen nun beantworten?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.05.2011 18:45:19

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Fragen wurden eigentloch schon beantwortet, aber gerne mache ich es noch einmal übersichtlicher:


- Kann der 1. Techniker wirklich seine Arbeitszeit voll abrechnen, obwohl er quasi nichts erreicht hat?

Nein, denn der Werkerfolg (Reparatur) wurde nicht erbracht.

- Hätte uns der 1. Techniker nicht darauf hinweisen müssen, dass er offenbar keine Ahnung von unserem Heizungstyp hat?

Nein; eine Hinweispflicht besteht nicht. Allerdings kann er dann auch nicht komplett abrechnen, sondern nur die "übliche Vergütung", § 632 BGB.

- Hätte uns der 1. Techniker nicht von selbst darauf hinweisen müssen, dass die Anfahrt des Experten mit 210 EUR berechnet wird? Wir sind natürlich davon ausgegangen, dass ein Experte etwas teurer ist, aber mit einem solchen Betrag alleine für die Anfahrt haben wir nicht gerechnet und hätte ggf. lieber einen anderen Heizungsmonteur beauftragt, wenn wir dies vorher gewusst hätten.

Sicher besteht diese Nebenpflicht. Aber auch nach Ihren ergänzenden Informationen werden Sie die Expertenrechnung nicht zahlen müssen, da "Ihr" Handwerker diesen quasi als Subunternehmer geholt hat, da er nicht weiter wußte.
Wenn Sie z.B. Ihren Wagen zum Handler bringen, dieser - weil er nicht weiter weiß - einen Ing aus Zuffenhausen anreisen lässt, müssen Sie dieses auch nicht zahlen.

Zahlen Sie daher lediglich den üblichen Stundensatz Ihres Handwerkers für eine Stunde (tatsächliche Reparaturzeit) und dessen Anfahrtweg (geschätzte 20 Eur) und, falls verwendet, Material.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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