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Frage geschrieben am 02.03.2010 17:35:10

Handel mit Wuchslampen/Growlamps

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 986
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,

Die Frage ist eben ob LED Pflanzenlampen ( Wuchslampen) für den Hausgebrauch, zu Leuchten in Haushalten fällt und somit von der WEEE Registrierung ausgenommen sind.


http://www.ulm.ihk24.de/produktmarken/Inno_und_Umwelt_neu/umwelt/Umweltrecht/Elektro-_und_Elektronikgesetz_%28ElektroG%29/Registrierung_aller_vom_ElektroG_betroffenen_Hersteller_und_Importeure_erforderlich.jsp

mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 02.03.2010 18:46:47
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es gilt das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG).

Da in diesem Gesetz eigentlich ausschließlich von Geräten gesprochen wird, und LEDs im Anhang I Nr. 5 (Beleuchtungskörper) nicht aufgeführt sind, würde ich LEDs nicht dazu zählen.

Geräte, in denen LEDs verarbeitet sind, könnten aber schon darunter fallen.

Nach der Regelung des § 2 ElektroG sind hier u.a. Elektrogeräte, die unter die Kategorie Beleuchtungskörper fallen, betroffen.

Taschenlampen sind Beleuchtungskörper und auch Elektrogeräte, die hier betroffen sein sollen, sind solche Geräte, die zum ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme benötigen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG).

Im Anhang I Nr. 5 zum ElektroG werden als Beleuchtungskörper aufgezählt:

- Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von
Licht mit Ausnahme von Glühlampen und Leuchten in Haushalten.


Nicht ausdrücklich genannt werden solche LED-Lampen. Sie sind ebenso wie Energiesparlampen jedoch keine Glühlampen. Sie sind nur dann (mit Ausnahme des § 2 Abs. 1 S. 3) vom ElektroG ausgenommen, wenn sie „Leuchten in Haushalten" sind.

Hier ist dann zu unterscheiden, ob Sie an privat oder an Gewerbetreibende verkaufen wollen.

Wenn Sie an Gewerbetreibende verkaufen wollen, greift die Ausnahme für Leuchten im Haushalt nicht. Ansonsten aber doch.

Die Erklärungen in Nr. 2.4.1.1 und 2 sind nicht ganz deutlich, weil Glühlampen generell vom Gesetz ausgenommen werden, LED-Lampen nur, wenn es sich um Leuchten im Haushalt handelt.

Sollten Sie die Lampen also für gewerbliche Kunden anbiete, ist die Anwendung des Elektrogesetzes gegeben.

Verkaufen Sie die Lampen z.B. bei eBay an Privat sind hier keine Probleme gegeben.

Im Prinzip zählen LED Pflanzenlampen (Wuchslampen) im Rahmen des privaten Verkaufs für den Hausgebrauch, daher also auch zu Leuchten im Haushalt und sind somit auch von der WEEE Registrierung ausgenommen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.03.2010 19:30:04

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Meine Zusatz- Frage ist: Ist ein GS Zeichen bei solchen Leuchten Gesetzlich vorgeschrieben?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.03.2010 19:36:38

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Es ist keine Pflicht, dieses Zeichen zu führen.

In der Regel greifen Hersteller (vgl. § 2 GPSG) auf das GS-Zeichen zurück, wenn es sich um Produkte für den Endverbraucher handelt. Dies um den Verbraucher die Gewissheit zu geben, dass das Produkt Sicher im Sinne des GPSG ist. Das GS-Zeichen kann für technische Arbeitsmittel und für verwendungsfertige Verbraucherprodukte zuerkannt werden (z. B. Maschinen, Handwerkzeuge, Spielzeuge, Elektrogeräte, Leuchten, Haushaltsgeräten oder Möbel).

Die GS-Kennzeichnung ist im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung freiwillig.

Daher besteht keine Pflicht. Wenn Sie solche Lampen einkaufen, bevor Sie sie verkaufen, sollten Sie aber darauf achten, dass die Lampen das Zeichen haben. Das kommt auch besser beim Verbraucher an.

Ich hoffe, ich konnte hier weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Handel mit Wuchslampen/Growlamps | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-02
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