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Frage geschrieben am 04.05.2011 07:27:01

Hammerschlag-Leiterrecht

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1251
Folgender Sachverhalt:
Aufgrund von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück muss ein Teil unseres Gartens abgeschachtet werden. Außerdem wird auf unserem Grundstück ein Gerüst aufgestellt. Hierfür müssen die Pflastersteine unserer Terasse teilweise beseitigt werden. Eine Nutzung der Terasse ist dann nur noch eingeschränkt möglich.

Unsere Fragen:
Für welchen Zeitraum müssen wir solche Arbeiten dulden? (geplaner Zeitraum ca. 7 Monate).
Können wir eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn ja, in welcher Höhe?
Bundesland: Bayern, München



Antwort geschrieben am 04.05.2011 08:21:09
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern keine technisch andere Lösung möglich ist, müssen Sie leider diese Beeinträchtigung Ihrer Wohnqualität hinnehmen:


Eine zeitliche Befristung sehen die Landesvorschriften für Ihr Bundesland nicht vor; allerdings müüsen die Maßnahmen zügig und ohne weitreichende Unterbrechung durchgeführt werden - es darf also nicht etwa ein Sommerurlaub durch das Unternehmen gemacht werden.


Einige Ländergesetze sehen bei längerer Benutzung (mehr als 14 Tage) des Nachbargrundstücks eine Entschädigungspflicht vor. Die Höhe richtet sich dann nach dem ortsüblichen Mietzins für den Teil der benutzten Fläche.

Aber leider sieht die Landesgesetzgebung für Bayern diesen Entschädigungsanspruch nicht vor, so dass Sie diesen nicht rechtlich geltend machen können.


Allerdings ist der Nachbar verpflichtet, den materiellen Schaden zu ersetzen und für diese voraussichtlichen Schadensbeseitigungskosten können Sie auch einen angemessenen Vorschuss fordern, bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen. Denn wenn der Bauherr ggfs. sich kostenmäßig übernimmt, wird ev. später dort nichts mehr zu holen sein.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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