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Meine Tante,Schwester meiner Mutter, ist gestorben. Sie war ledig und hatte keine Kinder. Meine Mutter ist letztes Jahr verstorben. Direkte Verwandte sind meine Schwester und ich. Unser Großvater, Vater unserer Tante, hat aus der ersten Ehe noch eine Tochter (Halbschwester) und diese hat einen Sohn.
Meine Tante hat kein Testament gemacht. Wer ist nun mit welchem Anteil erbbechtigt?
Was muß ich dem Nachlassgericht bzw. Betreuungsgericht angeben? Ich war die letzten 3 Monate bestellte Betreuerin meiner Tante.
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Diese Antwort ist vom 14.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.04.2010 19:37:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten darf:
Wenn die Verstorbene keine Kinder hat, kommen als erben die Eltern und deren Abkömmlinge als Erben 2. Ordnung gem. § 1925 in Betracht.
Wenn der verstorbene Großvater zwei weitere Abkömmlinge hatte, nämlich Ihre Mutter und die Halbschwester, erben beide Linien zu gleichen Teilen.
Das bedeutet, Sie und Ihre Schwester erben als Abkömmlinge Ihrer Mutter jeweils 25% - die anderen 50% des Erbes gingen an die Halbschwester Ihrer Tante.
Wenn Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen, werden Sie die Ihnen bekannten Daten der anderen Erben mitteilen müssen - das Nachlassgericht schreibt diese dann an.
Das Gericht wird Ihnen sodann einen Teilerbschein bezogen auf Ihren Anteil am Erbe ausstellen.
Das Betreuungsgericht sollten Sie darüber informieren, dass die Betreute verstorben ist.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu entweder per E-Mail an <info@rechtsanwalt-schwartmann.de> oder telefonisch unter 0221-355 9205.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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