Haftungsquote Unterhalt volljähriges Kind
Preis: 35,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seit 5 Jahren geschieden, habe 2 Kinder mit 18 und 16 Jahren, die beide bei meiner geschiedenen Frau wohnen. Für das 16-jährige Kind zahle ich Barunterhalt. Das volljährige Kind hat Abitur und möchte auswärts ein Studium aufnehmen. Mir ist bekannt, dass es dann als Unterhalt den derzeitigen Satz von 670 Euro (+ KV, Studiengebühren etc.) erhält. Mir ist auch bekannt, wie sich aus den unterhaltsrelevanten Einkommen meiner Exfrau und mir die jeweilige Haftungsquote ermittelt.
Meine Fragen beziehen sich auf die Bestimmung des jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommens bezogen auf Unterhalt an ein volljähriges Kind.
Ich habe ein Netto-Erwerbseinkommen von ca. 3.000 € und besitze nach der Scheidung kein signifikantes Vermögen.
Meine Exfrau arbeitet Teilzeit mit Netto-Erwerbseinkommen von ca. 1.100 Euro. Sie besitzt zusätzlich ein Gesamtvermögen von 1.1 Mio Euro. Dies setzt sich zusammen aus:
- Abbezahltes, selbstbewohntes Eigenheim
- Erbschaft: Diverse Kapitalvermögen ca. 200.000 Euro
- Schenkung 1995: Immobilien ca. 700.000 Euro, belastet mit Nießbrauch ihrer Mutter (Mieterträge und Wohnwert gehören der Mutter)
Meine konkreten Fragen:
1. Ist meiner Exfrau ein Wohnwert für ihr selbstbewohntes Eigenheim zuzurechnen?
2. Kann meiner Exfrau ein fiktives Einkommen hochgerechnet auf Vollzeiterwerb angerechnet werden?
3. Kann meiner Exfrau ein fiktiver Ertrag auf das Vermögen aus Erbschaften angerechnet werden? Sie weigert sich, die Anlagen offenzulegen. Vermutlich ist ein größerer Teil ohne Erträge zwischengeparkt.
4. Kann meiner Exfrau ein fiktiver Ertrag auf die mit Nießbrauch belasteten Immobilien angerechnet werden? Meine Vorstellung ist, dass zunächst der heutige durch Nießbrauch reduzierte Barwert der Immobilien ermittelt wird über Abzinsung des Gesamtwerts um die Anzahl der noch zu erwartenden Jahre des Nießbrauchs. Und dann wird dieser reduzierte Barwert mit einem fiktiven Ertrag belegt.
Kind Unterhalt volljähriges









