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Frage geschrieben am 16.09.2010 11:32:26

Haftungsfrage

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 834
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,
erst seit einigen Wochen betreibe ich einen kleinen Fachhandel mit Vitaminprodukten, Nahrungsergänzungen über das Internet, als auch mit einem Ladengeschäft in der Nähe von Berlin.
Nun meine Frage: Wenn nun ein Kunde einen Schaden (z.B. Krankheit oder Verschlimmerung einer bestehen Erkrankung...) durch ein von mir verkauftes Produkt erhält, welche Versicherung haftet für solche Fälle? Kann ich mich auch zusätzlich gegen Falschberatung ähnlich wie ein Arzt absichern?
Danke


Antwort geschrieben am 16.09.2010 13:06:53
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:

1. Mögliche Gesundheitsschäden Ihrer Kunden können in Ihrem Fall zunächst aus der Fehlerhaftigkeit der vertriebenen Produkte resultieren.

In diesem Fall besteht gemäß § 1 ProdHaftG eine verschuldensunabhängige Haftung für Gesundheitsschäden und daraus entstehende Vermögensschäden (z.B. Behandlungskosten). Die Haftung trifft gemäß § 4 Abs. 1 ProdHaftG in erster Linie den Hersteller des Produktes.

Gemäß § 4 Abs. 3 ProdHaftG kann jedoch ausnahmsweise der Lieferant der Ware (Verkäufer) zur Haftung herangezogen werden, wenn sich der (industrielle) Hersteller nicht ermitteln lässt. Dies kann insbesondere bei aus dem Ausland bezogenen Produkten relevant werden, da die Marke, unter der das Produkt vertrieben wird, nicht unbedingt immer ohne weiteres der tatsächlichen Herstellerfirma zugeordnet werden kann und diese daher schwer zu ermitteln sein kann.

Derartige Schäden deckt eine Produkthaftpflichtversicherung ab.

2. Weiter können nach § 823 Abs. 1 BGB ersatzpflichtige Gesundheitsschäden (und sich daraus ergebende Vermögensschäden) durch eine Falschberatung auftreten.

Nach dieser Vorschrift führt jede vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der Gesundheit eines anderen zum Schadenersatz. Für ein fahrlässiges Verhalten muss für Sie als Verkäufer zumindest erkennbar sein, dass das Produkt für den Kunden unverträglich/schädlich ist. Sie haben jedoch nicht die Pflicht in vorher nach seiner gesundheitlichen Situation zu befragen. Auch durch die dem Nahrungsergänzungsmittel ggf. beiliegenden Informationen schränken Ihren Verantwortungsbereich ein. Soweit Ihnen keine Schadensfälle bekannt sind, die auf Ihre Produkte zurückzuführen sind, kann Ihnen fahrlässiges Verhalten in der Regel nicht vorgeworfen werden.

Derartige Schäden werden durch eine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, wobei zahlreiche Anbieter hier als Paket auch die o.g. Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen haben.

Der Vorteil dieser Versicherungen ist, dass der Versicherer unberechtigte Forderungen auch gerichtlich und für Sie kostenfrei abwehrt.

Hinweis:
Dies gilt unter der Einschränkung, dass die Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel einzuordnen sind und bei ordnungsgemäßer Anwendung keine derartige „pharmakologische Wirkung" auf den Organismus haben, dass sie als Arzneimittel einzustufen sind (hierzu BGH Urteil vom 01.07.2010 – Az. I ZR 19/08 „Ginko-Extrakt"). In diesem Falle wäre der freie Vertrieb nicht zulässig und somit auch von keiner Betriebshaftpflicht-Versicherung für die Sparte "Handel" gedeckt.

3. Werden Sie von einem Kunden in Anspruch genommen, bestehen in der Regel auch Regressansprüche gegen den Hersteller.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!



Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen, wenn noch Unklarheiten bestehen.


Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt

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