Ich weiß seit dem Tod, dass Bankschulden vorhanden sind (unter 4000 Euro) und habe nach intensiver Prüfung des Hausrats und der Papiere nunmehr festgestellt, dass keine Versicherungs- oder sonstigen Leistungen zu erwarten sind und der Hausrat (Pelze, Schmuck, sonstiges) nicht ausreicht, um die Kosten der Räumung der Mietwohnung und die mir seit heute vorliegenden Forderungen des Vermieters im Hinblick auf die Renovierung der Mietwohnung zu decken. Die Mietwohnung ist zum 31.03.05 gekündigt, noch nicht geräumt, alles Erbvermögen ist noch in der Wohnung.
Frage: Wie kann ich meine Haftung jetzt am effektivsten beschränken?
a) Muß ich Insolvenzantrag stellen (der evtl. mangels Masse abgelehnt wird) oder kann ich sofort Dürftigkeitseinrede erheben?
b) Kann ich von der Bank trotz Dürftigkeitseinrede in Haftung genommen werden, wenn ich vor Insolvenzantrag die Wohnung räume (unter Verwertung des Erbes d. h. es kann nicht mehr herausgegeben werden) oder kann ich andererseits vom Vermieter in Haftung genommen werden, wenn ich die Wohnung nicht räume und sich die Räumung nach einer evtl. Ablehnung des Insolvenzantrags über den 31.3. hinauszögert oder der Vermieter evtl. selbst räumt und mir die Kosten in Rechnung stellt?
c) Kann ich wegen der Zahlung der Arztrechnungen nach Erstattung durch die Krankenkasse von den anderen Gläubigern in Haftung genommen werden?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.3.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.3.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.03.2005 23:42:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel
Nürnberger Strasse 24, 63450 Hanau, Tel: 06181-6683 799, Fax: 06181-6683 800
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 141
Nürnberger Strasse 24, 63450 Hanau, Tel: 06181-6683 799, Fax: 06181-6683 800
Arbeitsrecht, Familienrecht, Handelsvertreterrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 141
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich haften Sie als Erbe für alle Nachlassverbindlichkeiten , und zwar nicht nur mit dem Nachlass, sondern mit Ihrem gesamten Vermögen.
Ihre Erbenhaftung ist allerdings beschränkbar, wenn Nachlassverwaltung angeordnet ist oder wenn das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist. Darüber hinaus tritt die Beschränkung der Haftung ein, wenn Sie die Dürftigkeitseinrede erheben. Dies ist möglich, wenn der Wert des Nachlasses zu gering ist, um die Kosten der Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahrens zu decken.
Der Vorteil einer solchen Einrede ist, dass Sie wegen eigener Forderungen gegen Ihre verstorbe Mutter ein Vorwegbefriedigungsrecht haben: Da Sie nämlich nicht gegen sich selbst ein Urteil erstreiten können, stehen sie einem titulierten Gläubiger gleich und können die Befriedigung anderer Gläubiger in Höhe Ihrer Forderungen verweigern.
Bedeutung hat die Haftungsbeschränkung allerdings nur in der Zwangsvollstreckung. Sie bleiben Schuldner der Nachlassverbindlichkeiten in voller Höhe, auch wenn die Verbindlichkeit den Wert des Nachlasses übersteigt. Eine sachliche Entscheidung über die Haftungsbeschränkung ergeht im Streitfall nicht im Prozess. Häufig wird der Klage eines Nachlassgläubigers in voller Höhe stattgegeben. Allerdings ergeht dann ein Urteil mit dem Vorbehalt der Haftungsbeschränkung, sofern sich der Erbe auf die Einrede berufen hat. Der Erbe hat dann die Möglichkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren die sog. Vollstreckungsgegenklage zu erheben, hier wird die Haftungsbeschränkung geltend gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
Kanzlei Glatzel & Partner, Partnerschaftsgesellschaft
Nürnberger Str. 24
63450 Hanau
Telefon: 06181-6683 799
Internet: www.glatzel-partner.com
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Glatzel direkt

