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Frage geschrieben am 14.04.2011 22:44:19

Haftung für verlorenes DHL-Paket

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1468
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Ich versandte ein Paket über DHL mit einem nachweisbaren Wert i.H.v. 656,90.
Laut Tracking-System wurde das Paket an eine "andere anwesende Person" ausgehändigt. Der Empfänger sagt jedoch, dass er alleine wohne und nichts angenommen habe.
Nach Auskunft der Hotline wurde das Paket AUF den Briefkasten gelegt.
Auf meine Nachforschung hin, konnte DHL das Paket nicht mehr finden und erstattete nach langem hin und her (über drei Monate) die üblichen 500,00 Euro und Porto.
Da meiner Ansicht nach aber grobe Fahrlässigkeit seitens DHL vorliegt, möchte ich gerne die weiteren 156,90 Euro haben.
Gibt es Chancen, das Geld von DHL zu bekommen?
Danke im Voraus.


Antwort geschrieben am 14.04.2011 23:36:56
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es liegt tatsächlich ein Fall grober Fahrlässigkeit vor, Sie haben daher grundsätzlich sehr gute Chancen, den restlichen Betrag erstattet zu bekommen. Vieleicht könnten Sie kurz mitteilen, ob DHL an die Erstattung der üblichen € 500 irgendwelche Bedingungen geknüpft hat. Wenn DHL damit einen Forderungsverzicht verbunden hat, haben Sie keine Chancen mehr.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 15.04.2011 00:02:45

Sehr geehrter Herr Weber,

die Erstattung der 500,00 Euro erfolgte durch DHL ohne Forderungsverzicht durch mich. Ich habe schriftlich immer wieder meinen Anspruch gegenüber DHL dargestellt, aber die Post ist nicht darauf eingegangen.
Auch habe ich nach Erhalt der Nachricht über Auszahlung der 500,00 meine Forderung noch mal bekräftigt.
Jetzt überlege ich nur, ob sich eine weitere Eskalation lohnt, sprich ein Mahnverfahren bzw. eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Es kommt mir weniger auf das Geld als auf die freche Art an, erst alles in die Länge zu ziehen und erst wenn ich unter Fristsetzung mit einem Anwalt drohe, die (laut Aussage DHL Höchstsumme) von EUR 500 zu zahlen und dann wieder abzutauchen.
Ich halte das Verhalten, vor allem Ablage auf Briefkasten, für äußerst fragwürdig.

Mit freundlichen Grüßen

Raoul Steckel
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.04.2011 00:21:30

Sehr geehrter Ratsuchender,

die Praxis ist in der Tat fragwürdig.

Ob sich eine weitere Eskalation lohnt, können nur Sie entscheiden, jedoch hat eine Klage durchaus Aussicht auf Erfolg.

Ein Mahnverfahren wäre hier das Mittel der Wahl, da es am schnellsten geht und auch weniger Gerichtskosten verursacht als ein Klageverfahren. Wenn ein Mahnverfahren aufgrund Widerspruchs der Gegenseite scheitert, können Sie problemlos in das Klageverfahren wechseln.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Haftung für verlorenes DHL-Paket | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-05-31
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