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Der Bruder meiner Frau wohnte zusammen mit der gemeinsamen Mutter. Nach dem Tod der Mutter im März 2006 verblieb er in der Wohnung und versäumte es, den Telefonanschluß umzumelden und nutzte diesen weiter. Er ist absolut zahlungsunfähig. Die bisher entstandenen Kosten incl. Mahngebühren belaufen sich auf ca. 300,00 EUR.
Kann nun die Telekom ihre Forderung gegenüber allen erben der Mutter (also auch gegenüber meiner Frau), wobei jeder Erbe als Gesamtschuldner haftet (?), geltend machen, weil es versäumt wurde, den Anschluß umzumelden und weil die Erbengemeinschaft nach dem Tod der Mutter Rechtsnachfolger des Vertrags mit der Telekom ist oder ist nur der Verursacher der Kosten, also mein zahlungsunfähiger Schwager, dafür haftbar und die anderen Erben nicht?
Die Telekom und deren Anwälte wurden erst heute vom Tod der Mutter in Kenntnis gesetzt, allerdings nur fernmündlich ohne Übersendung einer Sterbeurkunde.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.02.2009 13:51:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Dipl.-Juristin Ana-T. Bitter
Henri-Dunant-Str. 8, 31141 Hildesheim, Tel: 05121/2984155, Fax: 05121/2984855
Erbrecht, Strafrecht, Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 16
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gern beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:
Die Telekom kann sich mit erheblichen Aussichten auf eine Inanspruchnahme der Erbengemeinschaft berufen. Da der Vertrag nach dem Tode nicht gekündigt wurde, wurde er mit den erben fortgesetzt, die für die entstandenen Kosten haften.
Im Innenverhältnis ( also im Verhältnis der Erben zueinander) ist eine alleinige Haftung des Verursachers aber durchaus möglich, wobei sich hier letztlich die Frage der Durchsetzbarkeit der Forderung stellt, wenn der Miterbe tatsächlich zahlungsunfähig ist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben dienlich gewesen zu sein. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass die Beratung in diesem Forum den Gang zum Anwalt vor Ort nicht ersetzen kann und lediglich der ersten rechtlichen Orientierung dient. Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann das Ergebnis sogar vollständig verändern.
Mit freundlichen Grüßen,
Bitter
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.02.2009 09:18:52
Ich hatte mit einem Fragezeichen im Text gefragt, ob jeder Erbe als Gesamtschuldner haftet, d. h. dass die Telekom berechtigt ist, von jedem erben den kompletten Betrag einzufordern. Diese Antwort fehlt leider. Es reicht ein einfaches JA oder NEIN.
Danke
Ich hatte mit einem Fragezeichen im Text gefragt, ob jeder Erbe als Gesamtschuldner haftet, d. h. dass die Telekom berechtigt ist, von jedem erben den kompletten Betrag einzufordern. Diese Antwort fehlt leider. Es reicht ein einfaches JA oder NEIN.
Danke
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.02.2009 10:02:15
Vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage. In der Tat kann die Telekom von jedem erben den gesamten Betrag fordern, allerdings darf die Telekom den Betrag insgesamt nur einmal erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Bitter
Vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage. In der Tat kann die Telekom von jedem erben den gesamten Betrag fordern, allerdings darf die Telekom den Betrag insgesamt nur einmal erhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Bitter
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