Haftung des Geschäftsführers GmbH nach einer Gesellschaftauflösung.
| 21.07.2009 09:09 |
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Gesellschaftsrecht
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Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Am 28.07.2006 wurde ein Kaufvertrag einer Doppelhaushälfte (DHH) zwischen uns (Käufer) und einer Baufirma (mit Rechtform GmbH, Verkäufer) abgeschlossen. Als Verkäufer ist die Firma im Vertrag wie folgendes eingetragen:
Frau G., hier handelnd für die Baufirma GmbH als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin.
Im Kaufvertrag steht dass die Abwassergebühren, sowie die Anschlussgebühren Abwasser schon bezahlt sind und Abwasser bereits angeschlossen.
In paar Monaten nach dem Vertragsabschluss wurde die GmbH durch Beschluss der Geschäftsführerin aufgelöst.
Am 15.05.2009 haben wir festgestellt, dass es ein versteckter Mangel des Abwasserabschlusses unserer DHH gibt. Unsere Abwasserrohren verlaufen durch das Grundstück und weiter durch Revisionsschacht des Nachbarn.
Im Grundbuch sowie im Kaufvertrag wurde kein Wort wegen Nutzung von Revisionsschacht des Nachbarn eingetragen. Nachbar fordert sofortige Beseitigung des Mangels. Die Beseitigung wird ca. 7 000 Euro kosten.
Frage: haftet Geschäftsführerin der ehemaligen GmbH für den Mangel?









