Haftung des Domaininhabers, wenn eine Dritter im Impressum steht
07.05.2010 23:39 |
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Internetrecht, Computerrecht
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Ich bin bei der DENIC eingetragener Eigentümer einer .de Domain
und möchte diese gern an einer Firma vermieten. Es stellt sich nun die Frage der Haftung für die auf dieser Domain künftig veröffentlichten Inhalte, auf ich die keinen Einfluss nehmen kann.
Bei der Firma handelt es sich um eine im Handelsregister eingetragene Unternehmengesellschaft (UG), welche
durch ihren Alleingeschäftsführer vertreten wird.
Der Vertrag sieht vor, dass diese UG im Impressum der Web-Site als für den Inhalt Verantwortlicher genannt wird. Soweit, so gut.
Ich sehe nun folgendes Problem, wozu ich ihre Meinung erfahren möchte:
a) Da ich nach wie vor Domaininhaber und Admin-C bleibe, hafte ich als Mitstörer doch auch für Rechtsverletzungen, welche mit dieser Domain bzw. über diese Web-Site oder E-Mail (Spam Versand?) begangen werden. --- Richtig?
b) Aus meiner Sicht handelt es sich um eine gesamtschuldnerische Haftung, so dass sich ein Kläger bzw. Geschädigter frei (unter Abwägung seines Prozessrisikos) aussuchen kann, ob er lieber einen 1000 Euro UG verklagt (wo faktisch nichts zu holen ist) oder lieber eine natürliche Person (= mich). Richtig ?
c) Zwar verpflichtet sich die UG in diesem Mietvertrag mich als Domaininhaber im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, doch letztlich könnte ich meinen Anspruch gegen die UG ja aufgrund deren "Mini-Vermögen" gar nicht realisieren = ich würde selbst auf dem Schadensersatz und den Gerichtskosten sitzenbleiben, welche ich ggf. für die auf der Domain begangene Rechtsverletzung zu zahlen hätte. Richtig?
Es fragt sich nun, ob ich eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers der UG zur Deckung o.g. Kosten für den Fall einer Rechtsverletztung (oder auch nur einer Klage gegen mich im Zusammenhang mit der Domainnutzung) zu fordern ist.
Falls der Geschäftsführer diese nicht geben will, könnte man daraus schließen, dass er die gesamte Haftung auf mich abwälzen will und dann eben den Vertrag gar nicht erst abschließen,,,,, oder?








