Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 24 weitere Antworten zum Thema Haftung.
Hallo,
als Einzelunternehmer erstelle ich u.A. Websites für Kunden. Meine Frage bezieht sich auf die Haftung für die auf den Seiten gemachten Angaben insbesondere das Impressum und den Datenschutz.
Wer haftet für die im Impressum genannten Angaben?
Was passiert, wenn der Auftraggeber "vergisst" dass er eine USt-ID besitzt, oder einem reglementierten Beruf zugehörig ist, mir diese Informationen folglich nicht mitteilt und dann abgemahnt wird?
Wie verhält es sich mit den Datenschutzangaben?
Diese müssen zum Zeitpunkt der Übergabe korrekt sein, richtig? Wer muss dies prüfen? Ich oder der Auftraggeber? Muss ich bei Änderungen im Datenschutz (z.B. nach einem halben Jahr nach Fertigstellung und Übergabe) den Auftraggeber auf die neuen Gegebenheiten hinweisen oder besteht für Ihn eine Art Informationspflicht.
Ist eine Abnahmebestätigung in Form einer Unterschrift auf einem ausgedruckten Screenshot ausreichend, um zu beweisen, dass ich meine Leistungen wie vereinbart erbracht habe und mich kein Verschulden trifft?
Vielen Dank im Voraus!
Antwort geschrieben am 11.11.2011 16:46:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 182
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 182
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage im Rahmen einer ERSTberatung zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haftet der Inhaber bzw. Betreiber der Homepage für die Richtigkeit der Daten, d.h. er haftet dafür, dass z.B. berufsrechtlich relevanten Angaben gemacht worden sind.
Ob Sie eine Aufklärungspflicht dafür trifft, dass es für bestimmte Berufsgruppen besondere Pflichten gibt, oder dass der Auftraggeber eine UStId.-Nr. anzugeben hat, hängt wohl von Ihrem Angebot bzw. Auftrag ab. Wenn Sie sich in der Form absichern, dass Sie sich ausschließlich um den technischen und grafisch-gestalterischen Teil kümmern, dann haften Sie selbstverständlich nicht für ein korrektes Impressum und eine korrekte Datenschutzerklärung.
Würden Sie dahingegen Ihre Dienstleistung auch für die rechtliche Richtigkeit des Impressums und der Datenschutzerklärung ausweiten wollen,, dürften Sie dies ohnehin nur in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt anbieten, da Sie ansonsten gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen.
Mit anderen Worten Sie dürfen die rechtssichere Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung nicht anbieten, müssen dies aber wiederum auch an ihre Auftraggeber kommunizieren.
Vermitteln Sie hingegen Ihren Kunden gegenüber den Eindruck, dass Sie auch für die Rechtssicherheit von Impressum und Datenschutzerklärung gesorgt haben, dann dürfte zumindest die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht vorliegen, nämlich die Schaden von Ihren Auftraggebern zu nehmen.
Aus diesem Grund arbeiten aber viele Webdesigner mit Rechtsanwälten zusammen umso das Paket der Webseitenerstellung zu präsentieren.
Selbstverständlich müssen Sie nur für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags zum Zeitpunkt der Abnahme durch den Auftraggeber gerade stehen. Wenn der Auftraggeber Ihnen durch Unterschrift auf dem Screenshot bescheinigt, dass der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt worden ist, dann haften Sie nur noch im Rahmen der Gewährleistung.
Nach dem oben genannten trifft Sie keine Hinweispflicht auf Veränderungen in der Impressumspflicht oder im Datenschutzrecht.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Gerth direkt

