Haftung der WE-Gemeinschaft bei Schäden, ausgehend Gemeinschaftseigentum
| 23.05.2012 10:21 |
Preis: 55,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Ich bin Vermieter einer ETW. Mein Mieter stellte kürzlich fest, dass in der Mietwohnung der Strom ausgefallen war und rief aus Gründen der Eilbe-dürftigkeit den zuständigen Energieversorger an.
Während deren Techniker sich den Gemeinschafts-stromverteilerkasten im Keller ansah, kam es in der Mietwohnung durch eine Überspannung zur Zerstörung von Fernseher und Stereoanlage des Mieters (Qualm stieg aus den Geräten). Der Techniker des Energieversorgers wurde sofort darüber informiert, er wies aber darauf hin, dass der Gemeinschaftsstromverteilerkasten nicht im Verantwortungsbereich des Energieversorgers läge, der Mieter müsse einen Handwerker zwecks Behebung des Fehlers im Verteilerkasten beauf-tragen. Das ist auch geschehen, der Handwerker stellte fest, dass durch ein loses Kabel die Überspannung verursacht wurde und behob den Schaden.
Für den Ersatz der zerstörten Unterhaltsgeräte mit ca. 900,00 € nimmmt der Mieter nun mich in Anspruch, weil er keine Hausratversicherung hat. Nun stellt sich die Frage, wer haftet dem Mieter für Ersatz seines Schadens:
a)
der Energieversorger, weil man davon ausgehen könnte, dass der Verteilerkasten sein Eigentum ist?
-Der Energieversorger lehnt die Schadensregu-lierung aber ab, weil er nicht für den Gemein-schaftsstromverteilerkasten zuständig ist.-
b)
die WE-Gemeinschaft bzw. deren Gebäudever-sicherung, weil der Schaden vom Gemeinschafts-eigentum ausging?
-Die Versicherung der WE lehnt eine Schadens-regulierung ab (ohne Begründung) -so mitgeteilt durch den Verwalter.-
c)
Der Vermieter -also ich-, weil der Schaden in meiner Wohnung auftrat.
Falls ich haften sollte, dann in welcher Höhe (die zerstörten Geräte haben noch einen Restwert von 150,00 €).
Trifft nicht Ihr Problem?
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