Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 24 weitere Antworten zum Thema Haftung.
Wir haben einen nicht eigetragenen, gemeinnützigen Verein gegründet in Form einer Internetselbsthilfegruppe für eine seltene Erkrankung.
Unsere Frage:
Kann der Vorstand dafür haftbar gemacht werden,wenn er innerhalb eines Forums (kein öffentliches Forum, sondern man wird erst nach Entscheidung durch den Vorstand aufgenommen)Fragen von Mitgliedern in medizinischer Richtung beantwortet und dadurch evtl. Mitgliedern Schäden entstehen.
Wir erteilen natürlich keine Medikationen oder stellen Diagnosen, sondern verweisen auf wissenschaftliche Berichte oder erzählen aus eigenen Erfahrungen. Wir dachten bisher immer in einem Forum einer Internetselbsthilfegruppe kann jeder frei seine eigene Meinung sagen,ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.4.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.04.2008 20:45:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
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herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Grds. haften Sie als Betreiber und Inhaber einer Internetseite für die darin eingebrachten Inhalte. Dies gilt eingeschränkt für Forenbeiträge Dritter. Hier muss zumindest ein punktueller und regelmäßiger Kontrollmechanismus installiert sein, wobei die Rechtsprechung und das Gesetz (§ 10 TDG) hier von einer Haftung ab Kenntnis ausgeht. Hier kommt es stark auf den Einzelfall an und es existiert zahlreiche und unterschiedliche Rechtsprechung.
Zur medizinischen „Beratung“: Es ist nichts einzuwenden, wenn sich Laien über Ihre eigenen gesundheitlichen Probleme oder Probleme Dritter austauschen. Dies wird vielfach praktiziert.
Eine medizinische Beratung ist jedoch grds. auszuschließen, da dies nur den zugelassenen Ärzten obliegt und eine einzelfallbezogene Beratung über das Internet selbst Ärzten derzeit nicht erlaubt ist. Bloße Hinweise oder Tipps gegenüber den Mitgliedern dürften jedoch im Rahmen des Erlaubten sein.
Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
www.stracke-und-collegen.com
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