Haftung bei verlängerten Darlehensverträgen des Erblassers
Hallo,
mein Vater ist im Juni 2008 verstorben und meine Mutter und ich sind als Alleinerben jeweils zur Hälfte eingetreten.
Zur Erbmasse gehörten insgesamt 3 Immobilien:
1. Wohnimmobilie meiner Eltern (mittlerweile veräußert und schuldenfrei, der Erlös von ca. 170.000 € wurde zur Tilgung weiterer Schulden zum späteren Zeitpunkt angelegt)
2. Eigentumswohnung, die ich bewohne und für die meine Eltern bisher monatliche Miete erhalten haben
Wert ca. 250.000€ - Restschuld ca. 210.000 € (soll durch Verkaufserlös von Immobilie 1 im Jahre 2011 schuldenfrei gestellt werden)
Nach der Erbfolge gehören meiner Mutter nun 3/4 und mir 1/4 dieser ETW
3. Grosses Mehrfamilienhaus mit 17 vermieteten ETW
Wert unbekannt da es sich um eine Ostimmobilie handelt, die ehemals 1999 ca. 750.000€ wert war, nun aber wahrscheinlich weniger Wert ist als die Restschuld beträgt...
Restschuld 450.000€, Darlehen läuft zum 31.03.2009 aus
Nach der Erbfolge gehören auch hier meiner Mutter 3/4 und mir 1/4 des Objektes
Nun meine Frage, die Finanzierung soll zum 31.03.2009 um weitere 10 Jahre verlängert werden und der Gläubiger verlangt nun die Unterschrift der Erbengemeinschaft im neuen Darlehensvertrag.
Bin ich durch diese Unterschrift auch zu 100% Gesamtschuldner der 450.000 € Darlehenssumme oder hafte ich nur im Rahmen meines Eigentums am Objekt, in diesem Fall 1/4 ?
Bin ich durch die Annahme der Erbschaft automatisch für alle Restschulden der Immobilien haftbar mit meinem Privatvermögen, obwohl mir jeweils nur 1/4 gehört und die restlichen Guthabenwerte aus dem Erbe die Schulden bei weitem nicht abdecken ?
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich z.B. meiner Mutter notariell meinen Anteil von 1/4 schenke und damit gar nicht mehr mit dem Objekt in Verbindung stehe ?
Nehmen wir an, der Gläubiger würde den Vertrag dann allein mit meiner Mutter schliessen auf Basis der Mieteinnahmen etc. die ebenfalls ausschließlich ihr gehören.
Ist damit die ursprüngliche Erbschaft erledigt oder wäre ein Vertrag in jedem Fall nichtig, weil der Gläubiger trotz neuer vertraglicher Vereinbarung immer an die erben herantreten kann, wenn etwas mit der Immobilie schief läuft und diese zwangsversteigert wird ?
Meine Kernfrage ist also im wesentlichen, wie kann ich mich davor schützen nach Annahme des Erbes zu vollem Anteil für diese "wackelige" Ostimmobilie zu haften und damit haftbar für 450.000€ zu sein, obwohl ich weder Einnahmen aus ihr habe (diese erhält meine Mutter um leben zu können) und lediglich 1/4 Eigentümer bin.
Kann ein Gläubiger bei einer Erbengemeinschaft bei Darlehensprolongation auf meine Unterschrift als Erbe bestehen und auf meine volle Haftung oder gibt es rechtliche Grundlagen, die mich z.B. auf eine Teilhaftung beschränken können oder im Falle von ausreichender Bonität meine Mutter zur alleinigen Gesamtschuldnerin und Vertragsinhaberin der Prolongation machen ?
Auf diese Frage konnte ich bisher keine verläßliche Antwort erhalten, da sie Schuldrecht und Erbschaftsrecht kombiniert.
Ich hoffe Sie können mir helfen und bin schon jetzt für jeden Anhaltspunkt sehr dankbar.
Die Lösung mit der Eigentumsrückübertragung auf notariellem Wege erschien mir logisch, verunsichert hat mich nur die Rechtslage bei Erbschaften, die dafür sorgt, dass ein Gläubiger alle Erben verantwortlich machen kann...nur gilt das auch bei neuen Verträgen, wenn der ursprünglich geschlossene Vertrag nun ausläuft ?
Ich denke mittlerweile bereits sogar über eine Anfechtung der Erbschaftsannahme nach, da mir zwar zum Todeszeitpunkt alle Vermögensverhältnisse bekannt waren, ich aber einen bereits geschlossenen Prolongationsvertrag meines Vaters ab dem 31.03.2009 für gültig angesehen habe.
Dieser Vertrag wird nun vom Gläubiger mit der Begründung für nichtig erklärt, dass man bei Tod des Vertragsinhabers einen neuen Vertrag mit den Erben schließen muss und dieser Vertrag nicht mehr gültig sei...
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Daniel W.
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