Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 4 weitere Antworten zum Thema Haftung.
Hallo Anwaltsteam,
als Absender habe ich einen Spediteur mit dem Transport von Waren beauftragt.
Auf der Beförderungsstrecke wurde die Ware von mehreren Frachtführern transportiert. Bei einem Frachtführer hat sich ein Unfall ereignet, so dass die gesamte Ware beschädigt wurde.
Muss ich mich als Absender an denjenigen halten, mit dem ich den Vertrag zum Transport der Waren abgeschlossen habe oder kann ich mich an jeden einzelnen Beförderer zur Regulierung des Schadens wenden?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 18.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 18.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.02.2008 20:15:07
Sehr geehrter Ratsuchender,
das hängt in erster Linie von Ihrem abgeschlossenen Vertrag ab, faxen oder mailen Sie mir diesen Vertrag doch einfach zu, damit ich Ihnen eine erste Orientierung in der Sach geben kann.
Ihnen noch einen schönen Abend und
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Marc Kleber, LL.M.
info@ra-kleber.com
www.ra-kleber.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.02.2008 11:51:32
Sehr geehrter Herr Kleber,
bei meiner Anfrage handelt es sich nicht um einen realen Fall, so dass ich leider auch nicht in der Lage bin, Ihnen etwas zu schicken.
Sie schrieben ja, dass es insbesondere darauf ankommt, was im abgeschlossenen Vertrag geregelt ist.
Daher nehme ich jetzt folgende Annahmen (und hoffe, dass Sie mir danach eine erste Orientierung geben können).
Ich als Absender bin Unternehmer und schließe einen Transportvertrag mit einem Spediteur (FIXKOSTEN-SPEDITEUR). Ware sind 20 Fernseher.
Dieser Fixkostenspediteur schließt wiederum einen Frachtvertrag mit einem Frachtführer, dieser ebenfalls mit einem anderen Frachtführer usw.
Zwischen keinem der Beteiligten ist vertraglich etwas Besonderes vereinbart oder ausgeschlossen worden. Auch nicht zwischen Absender und dem Fixkostenspediteur.
Wie ist jetzt die gesetzliche Regelung? Kann ich mich bei einem Schaden nur an den Fixkostenspediteur halten oder auch an jeden möglichen anderen?
Wenn jetzt eine erste Einschätzung möglich ist, freue ich mich riesig!
Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Kleber,
bei meiner Anfrage handelt es sich nicht um einen realen Fall, so dass ich leider auch nicht in der Lage bin, Ihnen etwas zu schicken.
Sie schrieben ja, dass es insbesondere darauf ankommt, was im abgeschlossenen Vertrag geregelt ist.
Daher nehme ich jetzt folgende Annahmen (und hoffe, dass Sie mir danach eine erste Orientierung geben können).
Ich als Absender bin Unternehmer und schließe einen Transportvertrag mit einem Spediteur (FIXKOSTEN-SPEDITEUR). Ware sind 20 Fernseher.
Dieser Fixkostenspediteur schließt wiederum einen Frachtvertrag mit einem Frachtführer, dieser ebenfalls mit einem anderen Frachtführer usw.
Zwischen keinem der Beteiligten ist vertraglich etwas Besonderes vereinbart oder ausgeschlossen worden. Auch nicht zwischen Absender und dem Fixkostenspediteur.
Wie ist jetzt die gesetzliche Regelung? Kann ich mich bei einem Schaden nur an den Fixkostenspediteur halten oder auch an jeden möglichen anderen?
Wenn jetzt eine erste Einschätzung möglich ist, freue ich mich riesig!
Vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.02.2008 14:08:13
Auch nach Ihrern weiteren "Angaben" ist eine EInschätzung nicht möglich, insbesondere kommt es auf die STandorte der Zwischenunternehmen auch an, dies nur nebebei.
Ich weise Sie ferner nun auf folgendes hin:
Dieses Forum dient nicht dazu Hilfestellung bei jursitischen HAusarbeiten o.ä. zu geben, dies ist auch unzulässig.
gez.
RA Marc Kleber, LL.M.
Auch nach Ihrern weiteren "Angaben" ist eine EInschätzung nicht möglich, insbesondere kommt es auf die STandorte der Zwischenunternehmen auch an, dies nur nebebei.
Ich weise Sie ferner nun auf folgendes hin:
Dieses Forum dient nicht dazu Hilfestellung bei jursitischen HAusarbeiten o.ä. zu geben, dies ist auch unzulässig.
gez.
RA Marc Kleber, LL.M.
Als Leser können Sie
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
