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Haftung bei falsch eingeschätzen Tragfähigkeit


| 14.11.2010 21:55 |
Preis: ***,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter




Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte eine Überdachung für den Balkon anbringen lassen. Der Bauunternehmer, den ich mit der Ausführung beauftragen will, hat keine Bedenken wegen Statik gehabt.

Nun habe ich selbst Bedenken ob die Wand an die die Überdachung kommen soll diese auch trägt. Es entstehen nämlich große horizontale Zugkräfte.
Ein Statiker von dem Bauträger, der meine Wohnung gebaut hat, hat die Statik berechnen und grünes Licht gegeben. Allesdings habe ich von Ihm noch keinen Standsicherheitsnachweis angefordert.

Ich möchte die Rechtsexperten folgendes fragen:

1. Wenn nach der Anbringung der Überdachung die Wand doch nicht hält und stürzt oder beschädigt wird – wer haftet für die Schäden?
2. Sollte ich den Standsicherheitsnachweis doch ausstellen lassen?
3. Wenn ich als Bauherr die Haftung habe: wie kann ich mich absichern?

Mit Freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema:
Haftung
14.11.2010 | 23:47

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
781 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Der Bauunternehmer wird für den Fall eines Einsturzes einzustehen haben, wenn er die Statik falsch berechnet hat oder der Einsturz infolge der Überdachung verursacht wurde. Problematisch ist hierbei die Beweisführung, wenn der Bauunternehmer eine Haftung bestreitet, insbesondere den Einsturz auf die Wand zurückführt. Daher ist schon aufgrund einer möglichen Beweisführung eine Prüfstatik bzw. eine Standsicherheitsnachweis sinnvoll.

2. Wenn Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt einen solchen Nachweis ausstellen lassen, ersparen Sie sich eine aufwendige Beweisführung, die nicht nur bei Sach- sondern auch bei Personenschäden zu führen wäre.

3. Wenn Sie für die Statik selbst in die Haftung gehen, können Sie sich entweder durch einen Prüfstatiker die Überdachung abnehmen lassen. Die andere Möglichkeit, dass die Gebäudeversicherung hier eintritt halte ich für unwahrscheinlich, da es an einer Statikberechnung fehlt. Allenfalls bei kleineren Schäden wird die Versicherung leisten, wenn keine umfassende Prüfung vorausgeht.

4. Gerade vor dem Risiko von Personenschäden empfehle ich daher eine Prüfstatik oder eine Standsicherheitsnachweis einzufordern. Sie ersparen sich die Kosten für ein Gutachten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit weiter zur Verfügung.

Mit besten Grüßen


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

Nachfrage vom Fragesteller 16.11.2010 | 19:24

Sehr geehrter Herr Schröter,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Um den Sachverhalt eindeutig zu verstehen bitte ich Sie die zwei folgenden Fragen zu beantworten.

Wenn ich ihren ersten Satz interpretiere heißt es für mich dass der Bauunternehmer für den Absturz haften würde weil:
a. Der Bauunternehmer hat keine Berechnung der Statik durchgeführt. Er hat mir nur mündlich versichert dass die Wand hält.
b. Der Absturz kann nur durch die Überdachung verursacht werden weil an der Wand sonst nichts hängt.
Ist diese Folgerung richtig?

Wenn ist den Standsicherheitsnachweis vom Statiker erstellen lasse und die Wand trotzdem Abstürzt. Wer haftet dann: Statiker oder Bauunternehmer?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 17.11.2010 | 08:53

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Im Fall von a haftet der Bauunternehmer.
Im Fall von b ist dies gerade die Tatfrage, die Sie dann beweisen müssen. D.h. Sie müssen darlegen, dass ein möglicher Absturz durch die Überdachung herbeigeführt wurde und nicht beispielsweise durch die Wand, die nicht die Tragfähigkeit hatte, wie sie eigentliche vorauszusetzen wäre.

Im Falle eines Standsicherheitsnachweises haftet der Statiker für Schaden die infolge einer fehlerhaften Statikberechnung entstanden sind.

Mit besten Grüßen

Bewertung des Fragestellers 2010-11-19 | 19:38


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