Haftung bei Untervermietung eines Internetzugangs
01.11.2006 21:42 |
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| in unter 2 Stunden
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler
| in unter 2 Stunden
Ich habe einen DSL Internetzugang mit Flatrate. Zum Minimieren der Kosten möchte ich diesen mit Nachbarn teilen. Ich gehöre zu der scheinbar seltenen Spezies die nicht an irgendwelchen Tauschbörsen Musik, Filme und dgl. illegales runterlädt. Wie sieht es mit einer Haftung aus wenn meine "Untermieter" sich an diesen Sachen beteiligen. Kann ich mit einem einfachen formlosen Vertrag die Verantwortung von an die Mieter weitergeben- was müßte dann definitiv drinstehen? Liege ich dann in der Beweispflicht das nicht ich es war sondern einer meiner Mieter (denn in erster Linie würde ja sicherlich ich verdächtigt werden)?
konkrete Antwort wäre prima
Trifft nicht Ihr Problem?
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