Haftung bei Benützung eines Autos
04.07.2012 00:47 |
Preis: 55,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 55,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
| in unter 2 Stunden
Habe mir einen 17 Jahre alten Mercedes ausgeliehen um Baumaterial (Anhänger nicht überladen) mit dem Anhänger zu transportieren.Ich habe nur gefragt ob ich das Auto "haben" kann, und es wurde auch sonst nichts vereinbart.Als ich es zurückgebracht habe ist der Kühler explodiert und ein Motorschaden durch Überhitzung war die Folge. Warnleuchten oder ein Warngeräusch habe ich nicht vernommen.Einige Anzeigen der Instrumententafel waren rot, bzw die Tankanzeige defekt. Nun will der Besitzer des Autos 2000 Euro, weil ich angeblich das Auto kaputt gemacht habe.Da ich das Auto unentgeldlich bekommen habe gehe ich von einem Gefälligkeitsverhältnis aus und hafte nicht für normalen Verschleiß, was anderes kann er mir auch nicht beweisen, da es sehr heiß war (32 Grad) und die Fahrstrecke nur 8 KM betrug.
Jetzt droht er mir mit Rechtsanwalt und daß ich für 14 Tage einen Leihwagen bezahlen soll.
Muß ich den vollen Schaden bezahlen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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