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Ich betreibe ein Gewerbe und habe einen Artikel über meinen online Versandhandel an eine privat Person verkauft, die in Österreich wohnt und dort den Artikel hingeliefert bekommen haben wollte.
Der Artikel wurde ordnungsgem. an den Logistikpartner übergeben, ist aber bei dem Empfänger nicht angekommen.
Hafte ich nun für den Verlust wie bei einem Verkauf des Artikels in Deutschland oder geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über?
Antwort geschrieben am 14.01.2012 13:36:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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grundsätzlich geht die Transportgefahr auf den Käufer über, wenn Sie die Sache ordnungsgemäß an einen Spediteur abgegeben haben (§ 447 BGB).
(Hierbei ist auch deutsches Recht anzuwenden, da Sie als Verkäufer Ihren gewöhnlichen Sitz in Deutschland haben (Artikel 4 Rom I; Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht).
Der o.g. Übergang der Transportgefahr ist jedoch nicht der Fall, wenn Sie als Unternehmer Waren an einen Verbraucher versenden (§ 474 Absatz 2 BGB). In diesem Fall geht die Gefahr erst dann über, wenn der Käufer die Sache annimmt oder sich im Annahmeverzug befindet.
Der Käufer kann die Ware also immer noch fordern. Schadensersatzansprüche können Sie aber gegen den Frachtführer geltend machen.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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