Folgendes Problem: Aus einer vorherigen Inhaftierung sind noch knapp 2 Jahre an Bewährungsstrafe (Betrug, u.a.).
Nun läuft ein neues Ermittlungsverfahren (Steuerhinterziehung (ebay), Fälschung beweiserheblicher Daten, Nachstellung, usw.) was sich aus einem klaren Bewährungsverstoss heraus entwickelt hat.
Zumindest ein kommender Bewährungswiderruf ist so gut wie sicher.
Hier nun folgende Fragen:
a) Macht es Sinn von Süddeutschland nach Norddeutschland (z.B. Bremen, Hamburg, etc.) umzuziehen während den Ermittlungen?
Hintergedanke ist, dass die Ermittlungen an andere Staatsanwaltschaft geht um zum einen etwas Zeit zu gewinnen und zum anderen wegen dem angeblichen Nord-Süd Gefälle hinsichtlich der Strafhöhe bei Verurteilungen.
Zudem aber auch wegen dem Strafvollzug selbst, der ja bekanntlich in den nördlichen Bundesländern bedeutend humaner zu sein scheint, als beispielsweise in Bayern.
b) Ist davon auszugehen das bei einem Haftbefehl auch ein EU-Haftbefehl ausgestellt wird, wenn man nicht in der Wohnung aufgegriffen werden kann und auf Post eventuell nicht reagiert?
c) Wäre es gefährlich in den Urlaub zu fahren und dann bei Wiederkehr der EU-Haftbefehl auf einen wartet?
d) Verjährung: Im Falle man aus dem Urlaub nicht mehr zurück kommt, wann könnte man ohne Angst wieder nach Deutschland/Europa zurück?
-- Einsatz geändert am 08.03.2011 07:58:09
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