Frage: Wie komme ich zu einem Fuehrungszeugnis
und wie erfahre ich ob ein HB gegen mich
besteht ?
Antwort geschrieben am 07.02.2012 18:02:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
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das Führungszeugnis können Sie direkt bei dem Bundesamt für Justiz beantragen. Der schriftliche Antrag per Fax oder per Post ist zu richten an
Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 2
53094 Bonn
Der Antrag muss Ihre Personendaten enthalten. Zum Nachweis dieser Daten müssen Sie dem Antrag entweder eine leserliche amtlich beglaubigte Fotokopie Ihres Ausweises oder Reisepasses beifügen oder aber eine amtliche Bestätigung Ihrer Persondendaten und der Unterschrift. Diese Bestätigung kann durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung oder aber durch eine ausländische Behörde erfolgen.
Da für den Antrag Gebühren entrichtet werden müssen, sind diese Vorab zu zahlen. Die Kontoverbindung können Sie der Internetse ite des Bundesamtes für Justiz entnehmen. Mit dem Antrag ist der Nachweis der gezahlten Gebühr beizufügen.
Schwieriger ist es hingegen zu erfahren, ob ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt. Um dieses in Erfahrung zu bringen sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Dafür wird wesentlich sein, wo mögliche Ermittlungen gegen Sie eingeleitet worden sein könnten. Der Rechtsanwalt kann möglicherweise dann in Erfahrung bringen ob auch ein europäischer Haftbefehl vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
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