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Frage geschrieben am 21.03.2011 12:35:59

Haftbefehl wegen Nichtantritt der Ersatzfreiheitsstrafe

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2299
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 60 weitere Antworten zum Thema Haftbefehl.
Guten Tag.
Ich hätte mich heute bis um 15 Uhr in der JVA einfinden müssen,um meine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht bezahlter Geldstrafen abzubüssen.
Nun brauche ich aber familiär bedingt noch zwei Tage länger.
Meine Frage ist nun,wird gleich heute noch Haftbefehl gegen mich erlassen,und wenn ja,wie lange dauert es etwa,bis die Polizei vor der Tür steht?
Vielen Dank


Antwort geschrieben am 21.03.2011 13:26:03
Rechtsanwalt Martin Kämpf
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Sehr geehrter Anfragender,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Diese beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Meines Erachtens müssen Sie davon ausgehen, dass in den kommenden Tagen ein Haftbefehl gegen Sie ergeht. Für die Dauer bis zum Erlass des Haftbefehls gibt es keine Regel, diese richtet sich nach der Auslastung der sachbearbeitenden Abteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft. Gleiches gilt auch für die Vollstreckung des Haftbefehls durch die Polizei. Sie sollten sich aber darauf einstellen, dass relativ zügig mit der Fahndung nach Ihnen begonnen wird, um den Haftbefehl zu vollstrecken.

Abschließend erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass sie die Vollstreckung des Haftbefehls bzw. die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Bezahlung der Geldstrafe abwenden können! Außerdem besteht alternativ die Möglichkeit die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch Ableisten von Arbeitsstunden gemäß Weisung der Staatsanwaltschaft abzuwenden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben, und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion ebenso wie für eine weitere Wahrnehmung ihrer Strafverteidigung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Martin Kämpf
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 21.03.2011 13:32:29

Hallo.

Danke für ihre Antwort.Das hilft mir so weit schon ein mal. Ich habe bei der Staatsanwaltschaft Flensburg bereits angegeben,dass ich gewillt bin,die Haft anzutreten,da mir keine weiteren Arbeitsstunden gewährt werden. Ich bin ja auch bereit,diese Haftstrafe anzutreten.Ich brauche halt nur noch diese 2 Tage.
Kann von heute an innerhalb dieser 2 Tage,bzw. innerhalb dieser Woche schon nach mir gefahndet werden? Ich würde mich Mittwoch ,spätestens Donnerstag in der JVA stellen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 21.03.2011 14:03:20

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten darf:

Es ist möglich, dass bereits in den kommenden beiden Tagen nach Ihnen zur Vollstreckung des Haftbefehls gefahndet wird.
Diesbezüglich kommt es auf die Geschwindigkeit der Arbeitsabläufe der beteiligten Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) an.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt


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