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Guten Tag,
gegen mich besteht möglicherweise ein Haftbefehl ( 5 Monate wegen einer wiederrufenden Bewährung). Durch Umzug habe ich jedoch bisher weder einen Beschluss noch eine Ladung zum Strafantritt erhalten.
Da wir (meine Frau und unser Sohn) beabsichtigen morgen Abend (23.04.2011) eine Urlaubsreise anzutreten, die in den Non-Schengen Raum geht benötige ich nun dringend kurzfristige, anwaltliche Hilfe in der Form als das sich der Anwalt - ggf. nach entsprechender Legitimation - bei der Polizei erkundigt, ob ich dort zur Festnahme ausgeschrieben bin.
In diesem Fall würde ja die besagte Urlaubsreise (zwingenden grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle mit INPOL-Abfrage) keinen Sinn machen. Vielmehr wäre dann ein geordneter Haftantritt deutlich sinvoller.
Welcher Strafrechtler kann mir hier kurzfristig helfen ?
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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