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Frage geschrieben am 05.08.2006 11:26:00

Haftbefehl durch Kreditbetrug

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8528
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 60 weitere Antworten zum Thema Haftbefehl.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Fragen bzgl. Haftbefehl und Kreditbetruges.

Situation: Habe meine Girokonto und meine Kreditkarte finanziell ausgeschöpft und diese Konten nicht mehr beglichen. Die Schadenssumme beläuft sich auf etwa 10.000 €. Durch mein Auslandsaufenthalt etwa 1 Jahr, war ich für die Bank nicht greifbar. Bin seit 1 Jahr wieder in Deutschland im selben Bundesland wie vor meiner Abreise, nur unter einer anderen Adresse mit gleichen Namen, welche auch beim Ordnungsamt angemeldet ist (Ich bin in Deutschland nicht untergetaucht!!!).
In diesem Jahr wo ich wieder in Deutschland bin, habe ich keinen Kontakt, Strafandrohung, Gerichtsvollzieher etc. mit meinen “Gläubiger“ gehabt.

Ich bin gewillt diesem Schaden wieder zu regulieren, aber durch die vielen Berichte im Internet und Fernsehen, hört man das die Kredit Institute keinen Spaß verstehen und eine Einigung viel Zeit und Geld kostet.

Fragen:

1. Ich habe natürlich Angst das gegen mich eine Haftbefehl vorliegt.
Wie erfahre ich ob evtl. gegen mich ein Haftbefehl vorliegt?

2. Ich muss in Zukunft viel mit dem Flugzeug reisen und kann
mir Geschäftlich keine Festnahme oder ein Ausreise Verbot am
Flughafen leisten.

3. Wie kann man die Situation vernünftig Regeln.
(evtl. Verjährung abwarten?)

Für Ihre Mühe bedanke ich mich im voraus.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 5.8.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 05.08.2006 13:10:46
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Köbelinger Str. 1, 30159 Hannover, Tel: 0511. 220 620 60, Fax: 0511. 220 620 66
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Sehr geehrte (r) Fragesteller/in,


1. Ich habe natürlich Angst das gegen mich eine Haftbefehl vorliegt.
Wie erfahre ich ob evtl. gegen mich ein Haftbefehl vorliegt?

Denkbar sind zwei Haftbefehle. Einer zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Der andere als Untersuchungshaftbefehl wegen der Strafsache.

Ob Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung abgegeben ist, lässt sich voraussichtlich durch eine kurze Anfrage an den Gläubiger prüfen.

Ob das Gericht einen Untersuchungshaftbefehl gegen Sie erlassen hat, lässt sich durch die Beantragung von Akteneinsicht in Ihre Strafakte klären.


2. Ich muss in Zukunft viel mit dem Flugzeug reisen und kann
mir Geschäftlich keine Festnahme oder ein Ausreise Verbot am
Flughafen leisten.


3. Wie kann man die Situation vernünftig Regeln.
(evtl. Verjährung abwarten?)
Nach den von Ihnen gegebenen Informationen liegt ein Betrug vor. Dieser verjährt nach 5 Jahren. Ihren Angaben lässt sich nicht entnehmen, wieviel Zeit verstrichen ist. Die Verjährungsfrage müsste in Ihrem Fall aber genau geprüft werden. Denn durch den Erlass eines Untersuchungshaftbefehles wird die Verjährung unterbrochen! Wenn Sie verbindliche Auskünfte haben wollen, kommen Sie nicht umhin, die Akte zu Ihrem Strafverfahren durch einen Rechtsanwalt einsehen zu lassen.

Wenn Sie sich den Behörden stellen, wird dies im Übrigen immer zu Ihren Gunsten gewertet werden.

Bitte bedenken Sie zu Ihrem Strafmaß: wenn Sie nicht vorbestaft sind und ein Schaden von ca. 10.000 EUR vorliegt, kann es gut sein, dass sie keine Freiheitsstrafe bekommen. Ich hatte dieses Jahr folgende Fälle in diesem Bereich: Betrug um 25.000 EUR: 70 Tagessätze Geldstrafe. Betrug um ca. 11.000 EUR: 70 Tagessätze Geldstrafe. Beide Verfahren in Niedersachsen.

Wenn Sie Interesse an einer weiteren Tätigkeit haben, setzen Sie sich mit mir in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen


Rolf Tarneden
Rechtsanwalt
www.tarneden-inhestern.de
tarneden@tarneden-inhestern.de





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