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Frage geschrieben am 18.06.2011 09:46:19

Haftbefehl bei Unwissenheit?

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € 46,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 917
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich hatte mich von meinem Mann getrennt und dieser überwies monatlich ca. 1200 Euro Lebensunterhalt für mich und 3 Kinder (6 - 13).
Habe mich ganz lange mit der Krankenkasse gestritten, die einen Gehaltsnachweis von meinem Mann verlangte, der sich weigerte mir diesen zu geben. Nur ich und die Kinder sind in Deutschland versichert, mein Mann lebt und arbeitet im Ausland und hat mit meiner Krankenversicherung nichts zu tun.
Daraufhin hat die krankenkasse die Beiträge auf mehr als 500 Euro erhöht, was ich aber nicht bezahlen kann, wenn ich davon 3 Kinder ernähren soll und Miete zahlen (1 Kind ist schwer krank, deshalb kann ich nicht arbeiten).
Erst habe ich es versucht, daraufhin mussten wir die Wohnung kündigen. Schliesslich hat uns die Krankenkasse rausgeworfen - also keine lebensnotwendige Medizin und kein Arzt für mein erkranktes Kind.
Daraufhin bin ich mit den Kindern zu meinem Ex-Mann ins Ausland gezogen, weil der dafür Lebensunterhalt, freies Wohnen + andere Krankenkasse anbot. Um erreichbar zu sein und weil wir nicht für immer in Asien bleiben wollen, habe ich bei meinem Vater für mich und die Kinder einen Wohnsitz angemeldet und beim Einwohnermeldeamt Bescheid gegeben, dass wir uns für mehrere Monate im Ausland (Asien) aufhalten.
In der Zwischenzeit ist mein Vater schwer an Alzheimer erkrankt und hat die Briefe, die noch von der Krankenkasse, bzw. dem Hauptzollamt und einer Apotheke, die die Krankenkasse ohne dass ich es wusste, nicht für Rezepte bezahlt hatte, ignoriert und versteckt, weil sie ihn aufgeregt hätten. Es war dann wohl auch mal ein Gerichtsvollzieher bei ihm, aber er weiss nicht, obe es Termine zur EV gegeben habe. Rausgekommen ist das alles, weil er jetzt in ein Pflegeheim umziehen musste, und dabei ein Teil der Briefe wieder auftauchte, er sich aber weigert, mir diese zu schicken oder vorzulesen (regt ihn auf).
Meine Schwester, die ganz woanders lebt, hat den Verlauf teilweise rekonstruiert und mich dann informiert.
Wir wollten eigentlich nächste Woche nach Deutschland kommen, aber jetzt trau ich mich nicht zu fliegen und habe die Reise erst mal abgesagt, weil meine Schwester meint, ich wuerde dann gleich auf dem Flughafen verhaftet und mindestens 4 Wochen eingesperrt. Da mein Mann in Asien bleibt, weiss ich nicht, was dann mit meinen Kindern passiert? Meine Schwester hat keinen Platz sie aufzunehmen und mein Vater ist viel zu dement. Auch möchte ich den Kindern gern diesen Stress ersparen.
Mein Mann hat jetzt auch angeboten, die Schulden abzuzahlen, aber alles auf einmal kann er auch nicht.
Fragen:
1. Darf die Krankenkasse zahlungsunfähige Mitglieder rauswerfen, auch wenn die Beitragsbemessung von einem falschen Einkommen ausgeht, über das ich nicht verfügt habe?
2. Darf man Kindern lebensnotwendige Medizin verweigern?
3. Kann ich nach Deutschland einreisen ohne gleich verhaftet zu werden - die Schuldenberatung, mit der ich Kontakt aufgenommen habe, will nur bei persönlicher Vorstellung tätig werden - aber soweit komme ich ja gar nicht erst :(
4. Wie kann ich erfahren, ob etwa noch mehr vorliegt, von dem ich evtl. nichts weiss?
5. Wird der Haftbefehl bei einer Abzahlungsvereinbarung aufgehoben und an wen muss man sich dafür wenden?
Vielen Dank im voraus.
Verzweifelte Mutter


Antwort geschrieben am 18.06.2011 11:14:07
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantwortne möchte:

1. Die Krankenkasse ist verpflichet Sie weiter zu versichern, auch wenn Sie keine Beiträge entrichten. „Rausschmeißen" kann man Sie und Ihre Kinder nicht, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht herrscht. (§ 5 Abs. I Nr. 13 SGB V). Die privaten Krankenversicherungen versichern Sie auch weiter, allerdings erhalten Sie dann nur die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse. Das kommt gar nicht so selten vor und in der Regel handeln die Krankenkassen auch so. Die Forderungen gegen Sie bleiben zunächst bestehen, wenn Sie darlegen können, dass die Berechnungen der Krankenkasse zum Beitrag falsch waren, wird dieser korrigiert.
2, Da Sie krankenversichert sein müssen, dürfen weder die Krankenkasse noch der Arzt die Behandlung Ihres Kindes verweigern, schon gar nicht, wenn es schwer krank ist und das Absetzen der Medikamente eine lebensbedrohliche Situation herbeiführen würde.
3. Damit die Briefe von den Gläubigern Ihre Wirksamkeit entfalten können, müssen Sie zugegangen sein. Wenn Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet waren und Ihr Vater die Briefe versteckt hat bzw, Sie nicht in Kenntnis gesetzt hat, sind diese nicht zugegangen, da Sie nicht in Ihren Herrschaftbereich gelangt sind. Das Problem bei Ihnen ist aber, dass Sie diese Tatsachen erst einmal geltend machen müssen. Am besten wäre es, Sie suchen sich einen Rechtsanwalt, der sich für Sie mit den Behörden in Verbindung setzt.
4. Ein Haftbefehl kann gegen Sie auf Antrag des Gerichtsvollziehers gegen Sie erlassen werden, wenn Sie die eidesstattliche Versicherung ohne Grund verweigern, oder zum angesetzten Termin nicht erscheint (§901 ZPO).
Da man aus Sicht der deutschen Behörden davon ausgegangen ist, dass Sie sich „verweigern", wurde ein Haftbefehl erlassen. Es handelt sich hierbei um eine Haftanordnung zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Dieser Haftbefehl wird zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung erlassen, wenn Sie diese abgeben, wird der Haftbefehl aufgehoben (§ 902 Abs. II ZPO).
5. Ein Rechtsanwalt kann bei der Staatsanwaltschaft, die für Ihren ehemailgen Wohnort zuständig ist, Akteneinsicht beantragen, um herauszufinden, ob noch mehr vorliegt. Sie müssten ihm oder ihr dazu nur eine Vollmacht erteilen, was Sie auch aus dem Ausland heraus machen können. Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Rechtsanwalt zu tragen, erhalten Sie auf Antrag einen Pflichtverteidiger (§140 StPO)
Wenden Sie sich gern an mich oder einen Kollegen auf dieser Plattform. Hier werden Sie sicher jemanden finden, der Ihnen schnell helfen kann.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Blücherstraße 64
25336 Elmshorn
Tel: 04121/7891138
www.anwalt-domke.de
info@anwalt-domke.de
info@an
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.06.2011 11:51:35

Vielen Dank für Ihre Antwort. Wie kann ich der (gesetzlichen) Krankenkasse nachweisen, wieviel Geld ich zur Verfügung hatte, wenn sie die Unterhaltszahlungen nicht anerkennt und nur stoisch immer wieder die gleiche Formulierung verwendet, nämlich nur Gehaltsnachweise meines Mannes anzuerkennen, der sich nach wie vor weigert, diese herauszugeben, weil er bei dieser Kasse nie versichert war.
Und die Kasse hat schriftlich vielfach den Rauswurf erklärt, verlangt, dass ich die Karten abgebe und dem Kind lebenswichtige Medizin verweigert und für den Fall, dass ich doch Rezepte ausstellen lasse mich mit Regressforderungen und Betrugsanzeigen bedroht.
Mein Vater hat die Zustellungen der Einschreiben unterschrieben, meint er, kann sich aber nicht genau erinnern. Der Gerichtsvollzieher hätte einen Durchsuchungsbefehl gehabt und sei sehr nett gewesen :( aber leider hat mein Vater vergessen, mich davon zu informieren. Das Problem ist, dass er meistens sehr klar wirkt, sich aber manchmal weder an meine, noch die Existenz meiner Kinder erinnern kann. Manchmal verwechselt er mich mit meiner Schwester, manchmal mit meiner (verstorbenen) Mutter, manchmal ist er völlig normal und ganz der alte, wenn ich ihn anrufe.
Ich habe keine Chance an die Briefe zu kommen, Post die an seine Adresse geschickt wird, gehört ihm, basta, hat er mir beim letzten mal erklärt - und wenn ein anderer Name drauf steht, findet er sich völlig im Recht die Briefe zu öffnen und irgendwo zu verstecken, wenn der Inhalt zu unangenehm ist. Ich verstehe ja auch, dass das alles für meinen Vater eine riesige Belastung ist und so hätte das sowieso nicht enden sollen. Ich will auch meine Schulden bezahlen und nicht eine EV abgeben. Die Krankenkasse hat aber auch für die Zeit nach dem Rauswurf, der Karteneinziehung und der schriftlich mitgeteilten Leistungsverweigerung Beiträge erhoben und diese pfänden lassen, soviel weiss ich jetzt von meiner Schwester.
Ich will ja schon wegen dem kranken Kind nicht die Versicherung verlassen, fühle mich aber entsetzlich schäbig behandelt.
Kann ich die Kasse dazu zwingen, mein reales Einkommen zu akzeptieren, wenn mein Mann eine Erklärung darüber abgibt, wieviel Unterhalt er zahlt? Würden Sie diesen Fall übernehmen und was muss ich dafür machen? Können Sie meine persönlichen Kontaktdaten einsehen (veröffentlichen möchte ich sie hier nicht)?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.06.2011 12:30:41

Sehr geehrte Fragestellerin,

das Problem ist natürlich, dass Sie sich immer noch im Ausland befinden, wenn ich das richtig verstanden habe. Das erschwert die Kommunikation mit den Behörden und der Krankenkasse erheblich.
Ob Ihr Vater die Briefe angenommen hat und dabei "klar" wirkte, ist völlig unerheblich. Er war ja nicht Adressat der Schreiben, es sei denn Sie haben ihn zum Empfang bevollmächtigt.

Wenn es Ihnen recht ist, setzen Sie sich doch bitte per Email mit mir in Verbindung, da der Sachverhalt für eine Nachfrage zu komplex ist.

Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
-Rechtsanwältin -

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