Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327992
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 05.09.2010 19:59:43

Haftbefehl abwenden

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2012
Kann ich einen Haftbefehl der aufgrund eines Bewährungswiederufes ausgeschrieben ist abwenden da ich mich momentan in einer Psychiatrischen Einrichtung befinde?


Antwort geschrieben am 05.09.2010 20:50:25
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, Tel: 030/577091222, Fax: 030/577091229
Verkehrsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 97
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie werden wahrscheinlich mit den von Ihnen genannten Gründen verhindern können, dass die Bewährung widerrufen wird. Denkbar wäre jedoch, dass Sie einen Haftaufschub gemäß § 455 StPO erreichen können und der Haftbefehl (soweit ein solcher bereits erlassen ist) damit nicht zur Vollstreckung kommt.

Die wesentlichen Voraussetzungen sind die folgenden:

§ 455 StPO

(1) Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit verfällt.

(2) Dasselbe gilt bei anderen Krankheiten, wenn von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr für den Verurteilten zu besorgen ist.

(3) Die Strafvollstreckung kann auch dann aufgeschoben werden, wenn sich der Verurteilte in einem körperlichen Zustand befindet, bei dem eine sofortige Vollstreckung mit der Einrichtung der Strafanstalt unverträglich ist.

Sie sollten also der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Sie derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind und vor allem die Gründe hierfür mitteilen. Es wird dann überprüft werden, ob Ihre Behandlung auch in der JVA durchgeführt werden kann und ob dies Sinn macht. Hierzu werden mit Sicherheit auch die behandelnden Ärzte gehört werden, soweit Sie dies zulassen. Stellen Sie also einen Antrag auf Haftaufschub an die Staatsanwaltschaft und begründen Sie diesen entsprechend. Fügen Sie am besten Bescheinigungen Ihrer Ärzte bei.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Alexander Biernacki
Rechtsanwalt


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Biernacki direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Strafrecht letzten Monat:

50
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327992
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94114
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Haftbefehl   abwenden