Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 60 weitere Antworten zum Thema Haftbefehl.
Guten Tag
Die polizei stand heute mit einen Haftbefehl bei mir vor der tür. Ich bin nicht zum Haftantritt gekommen weil ich es verschieben wollte. Da ich aber umgezogen bin hatte ich kein schreiben erhalten. Kann ich noch bei der Stattsanwaltschaft anrufen um , um eine verschiebung bitten obwohl die polizei mich sucht??? Der grund der verschiebung ist da meine Frau im 7Monaten schwanger ist und ziemlich viele probleme in der schwangerschaft hat(Verkürzter Mutterhals, Verkrampftes becken) und ist dadurch körperlich sehr eingeschränkt. Wenn ich das der dame am telefon so erkläre könnte der haftbefehl dann aufgehoben werden??
MfG
Antwort geschrieben am 24.11.2011 20:01:26 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
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gem. § 456 StPO können Sie beantragen, die Vollstreckung aufzuschieben. Dies ist möglich, sofern durch die sofortige Vollstreckung dem Verurteilten oder seiner Familie erhebliche, außerhalb des Strafzwecks liegende Nachteile erwachsen.
Eine Schwangerschaft im 7. Monat mit den von Ihnen geschilderten Komplikationen kann ein solcher Grund sein. Ist aber immer abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Die Verschiebung beträgt max. 4 Monate.
Zur Antragstellung sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.
Einen Strafaufschub durch ein Gespräch mit "der Dame am Telefon", werden Sie aller Voraussicht nach nicht erreichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.11.2011 20:16:20
Hallo nochmal.
Was soll ich denn Machen wenn nochmal die Polizei bei mir vor der Tür steht mit denn Haftbefehl um mich abzuführen. Ich denke mal das es mit anwalt ein paar tage dauern kann oder täusche ich mich da. Und wir haben ja auch bald schon wochenende. Ich weiß nicht wie lange sowas dauen kann. Und die dame am telefon hat mich zu der zuständigen weitergeleitet bloß die war nicht mehr da und ich muss mich morgen früh wieder melden.
Hallo nochmal.
Was soll ich denn Machen wenn nochmal die Polizei bei mir vor der Tür steht mit denn Haftbefehl um mich abzuführen. Ich denke mal das es mit anwalt ein paar tage dauern kann oder täusche ich mich da. Und wir haben ja auch bald schon wochenende. Ich weiß nicht wie lange sowas dauen kann. Und die dame am telefon hat mich zu der zuständigen weitergeleitet bloß die war nicht mehr da und ich muss mich morgen früh wieder melden.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.11.2011 20:35:28
Sehr geehrter Fragesteller,
der Antrag sollte gestellt werden bevor Sie die Haft antreten.
Wenn die Polizei Sie zu Hause antrifft, werden Sie sofort in Gewahrsam genommen. Ob die Polizei jeden Tag bei Ihnen zu Hause vorbeischaut, kann ich von hier nicht beurteilen.
Wenn Sie aber morgen vormittag einen Kollegen aufsuchen, wird der Ihnen idR kurzfristig helfen können. Sie können natürlich auch versuchen, die Angelegenheit allein ohne Hilfe zu meistern. Auszuschließen ist es nicht, dass die Angelegenheit durch ein Telefonat geklärt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrter Fragesteller,
der Antrag sollte gestellt werden bevor Sie die Haft antreten.
Wenn die Polizei Sie zu Hause antrifft, werden Sie sofort in Gewahrsam genommen. Ob die Polizei jeden Tag bei Ihnen zu Hause vorbeischaut, kann ich von hier nicht beurteilen.
Wenn Sie aber morgen vormittag einen Kollegen aufsuchen, wird der Ihnen idR kurzfristig helfen können. Sie können natürlich auch versuchen, die Angelegenheit allein ohne Hilfe zu meistern. Auszuschließen ist es nicht, dass die Angelegenheit durch ein Telefonat geklärt wird.
Mit freundlichen Grüßen
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