Frage geschrieben am 06.03.2010 10:22:34Haftantritt
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status:
Geschlossen | Aufrufe: 722
Habe wegen Trunkenheit am Steuer und fahrens ohne
Führerschein eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bekommen. Vorher gab es bereits eine Bewährungsstrafe wg. fahren ohne Führerschein. Ich habe nun eine Ladung zum Strafantritt erhalten in der JVA Münster. Nun bin habe ich nach Arbeitslosigkeit zum 01.02.10 eine neue Arbeit in Wittlich (Rheinland Pfalz) angenommen. Ladung kam am 06.02.! Antrag auf Aufschub wurde gerade abgelehnt. Was kann ich nun noch tun um die Haft in Rheinland Pfalz in der Nähe meiner Arbeit anzutreten um evtl. als Freigänger weiter tätig zu sein?
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