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Händler hat fehlerhaftes Gerät zurückgenommen, will jetzt Widereinlagerungsgebühr


23.07.2012 16:21 |
Preis: 25,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Hallo,

wir (Gewerbe) haben ein digitales Zeiterfassungsgerät bei einem Händler im Internet gekauft.

Nach wenigen Tagen haben wir festgestellt, dass das Gerät fehlerhaft ist. Wir haben es daraufhin (auf unsere Kosten) zurückgeschickt und der Händler hat es auch zurückgenommen.

Nun hat uns der Händler 10% (67,01 EUR) des Wertes als Widereinlagerungsgebühr in Rechung gestellt. Wir haben den Rechnungen und Mahnungen des Händlers jedes Mal widersprochen, mit dem Hinweis das das Gerät fehlerhaft war.

Der Händler reagiert darauf nicht (oder nur mit solchen Hinweisen: "wir haben Ihnen mehrfach die Gelegenheit gegeben, die Rechnung abzüglich der Gutschrift zu begleichen." Und der Händler droht nun an, ein Inkassobüro zu beauftragen.

Was sollen wir tun?
23.07.2012 | 16:48

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
641 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn der Verkäufer dem Kunden freiwillig ein Rückgaberecht einräumt, kann er auch eine solche Pauschale für die Wiedereinlagerung verlangen.

Dies gilt aber nicht, soweit die Rücksendung aufgrund Widerrufsrecht oder Gewährleistungsrecht erfolgen.

Da in Ihrem Fall die Ware mangelhaft war und Sie diese daher zurecht zurückgeschickt haben, besteht kein Anspruch darauf, dass der Verkäufer eine solche Wiedereinlagerungspauschale verlangt.

Sie müssen diese 10 % daher nicht bezahlen bzw. können den Betrag erstattet verlangen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

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