Händler hat fehlerhaftes Gerät zurückgenommen, will jetzt Widereinlagerungsgebühr
23.07.2012 16:21 |
Preis: 25,00 € |
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Inkasso, Mahnungen
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Hallo,
wir (Gewerbe) haben ein digitales Zeiterfassungsgerät bei einem Händler im Internet gekauft.
Nach wenigen Tagen haben wir festgestellt, dass das Gerät fehlerhaft ist. Wir haben es daraufhin (auf unsere Kosten) zurückgeschickt und der Händler hat es auch zurückgenommen.
Nun hat uns der Händler 10% (67,01 EUR) des Wertes als Widereinlagerungsgebühr in Rechung gestellt. Wir haben den Rechnungen und Mahnungen des Händlers jedes Mal widersprochen, mit dem Hinweis das das Gerät fehlerhaft war.
Der Händler reagiert darauf nicht (oder nur mit solchen Hinweisen: "wir haben Ihnen mehrfach die Gelegenheit gegeben, die Rechnung abzüglich der Gutschrift zu begleichen." Und der Händler droht nun an, ein Inkassobüro zu beauftragen.
Was sollen wir tun?









